Auszug - Fahrradständer im Kindl-Boulevard  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mi, 06.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1277/XVIII Fahrradständer im Kindl-Boulevard
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Hall-Freiwald, DianeScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Buhrmeister stellt dar, dass seine Fraktion die Notwendigkeit der Aufstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Tiefgarage des Kindl-Boulevards für die Besucher/-innen und Mitarbeiter/-innen der dort bald verorteten Organisationseinheiten sieht

Herr Buhrmeister stellt dar, dass seine Fraktion die Notwendigkeit der Aufstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln in der Tiefgarage des Kindl-Boulevards für die Besucher/-innen und Mitarbeiter/-innen der dort bald verorteten Organisationseinheiten sieht. Soweit es möglich ist, sollte auch im Umfeld des Kindl-Boulevards für Fahrradabstellmöglichkeiten gesorgt werden.

 

Herr Eichholz fragt nach, inwieweit die Bauordnung nicht sogar zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen verpflichtet.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing trägt hierzu aus einem Protokoll der AG Umzug unter der Leitung der Serviceeinheit Facility Management vor, dass die Aufstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen in der Tiefgarage für private und dienstliche Fahrräder angekündigt wurde. Bereits jetzt gibt es in der Mainzer Straße auf öffentlichen Straßenland 32 Bügel und in der Rollbergstraße weitere 12. Das Tiefbauamt, das ab Sommer selbst dorthin umziehen wird, beobachtet die Situation und wird ggf. Möglichkeiten suchen, in den umliegenden Bereichen Fahrradbügel aufzustellen. Auf der Hermannstraße selbst gibt es aber hier keine Platzkapazitäten.

 

Herr Buhrmeister zieht den Antrag nach Kenntnisnahme der Versicherung der Verwaltung die Situation im Blick zu haben, zurück.

 


 
 

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