Auszug - Verschiedenes  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 30.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

GEZ

GEZ

Herr BzStR Büge teilt mit, dass ab Juli 2009 die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebührenzentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher. Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.

 

Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II-Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

 

Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.

 

Neue Armut „Schuldnerberatung

Frau Schoenthal teilt mit, dass sie eine E-Mail erhalten hat, dass die Beratungssprechstunden der neuen Armut „Schuldnerberatung“ nicht zur Verfügung stehen.

 

Herr BzStR Büge teilt mit, dass die Beratungssprechstunde weiterhin den Schuldner nach wie vor zur Verfügung steht. Die Nofallklienten werden ggf.vorgezogen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sollte eine frühere Intervention oder Vorbereitung für die Insolvenz besonders dringend geboten sein, sich bei der Neuen Armut eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen (ab einer Wartezeit von 9 Monaten). Das Amtsgericht müsste bei Vorlage dieses Nachweises Beratungshilfe bei der Anwaltschaft gewähren.

 


 
 

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