Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Baumfällungen öffentlich machen
Der Antrag, der von mehreren Fraktionen
eingereicht wurde, wird von Herrn Biele begründet. Als Beispiel nennt er die
Fällung der sehr alten Platane in der Waßmannsdorfer Straße, die für den Bürger
keinen ersichtlichen Grund hatte. Die Veröffentlichung von Fällungen von
mehreren Bäumen an einem Standort oder sehr alten Bäumen soll im Internet
angekündigt werden, um auch die Akzeptanz für solche Maßnahmen beim Bürger zu
erhöhen. Herr Bezirksstadtrat Blesing sieht hier
insbesondere den hohen Pflegeaufwand, der eigentlich nicht vorhandene
Personalressourcen bindet, als Hinderungsgrund. Da jedes Jahr bis zu 200
Straßenbäume – meist aus Verkehrssicherheitsgründen – gefällt
werden müssen, wäre die Seite fast jeden Tag zu überarbeiten. Außerdem bedient
sich noch nicht jeder Bürger des Internets. Herr Kanert sieht die Schwierigkeit in der
vorherigen Ankündigung, denn wenn bei der Baumkontrolle Schäden festgestellt
werden, die zur Fällung führen, dann wird diese meist am kommenden Tag
durchgeführt. Bislang hat sich in der Praxis bewährt, dass interessierten
Bürgern, die telefonisch nachgefragt haben, die jeweilige Maßnahme erklärt
wurde. Insoweit die Mitarbeiter des NGA Auskunft geben können, gibt es auch
keine Akzeptanzschwierigkeiten für die durchgeführten Fällungen. Herr Kanert
verweist auf die geplanten Baumfällungen am Landwehrkanal; hier wird für die
Dokumentation eine Stelle absorbiert. Es kommt der Vorschlag von Herrn Posselt, nur
größere Fällaktionen bekannt zu geben und von Frau Barkusky-Fuchs, am
Jahresende einen Rückblick zu präsentieren. Herr Biele fügt noch einen Halbsatz in den
Antrag ein, der wie folgt lautet: „wenn eine Ankündigung aus dringenden
Gründen nicht möglich ist, dann ist im Nachhinein Bericht zu erstatten“ . Da alle Argumente ausgetauscht sind, erfolgt
die Abstimmung, die als Ergebnis - bei drei Enthaltungen aus den Reihen der
Fraktion der SPD und Linken, bei einer Befürwortung durch die Fraktion der
Grünen - eine Ablehnung des Antrags ist. |
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