Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Fachliche Besprechung vor der Beschlussfassung in der BVV (Drs.Nr.: 0846/XVIII) Erhaltunsverordnung "Ortskern Rudow" (In der Anlage sind die BVV- sowie die BA-Vorlage Nr. 60/08; das Gutachten wurde bereits in der Februar-Sitzung verteilt.)
Herr Bezirksstadtrat Blesing gibt
bekannt, dass im Februar diesen Jahres bereits das Gutachten zur
Erhaltungsverordnung Ortskern Rudow verteilt wurde. In einer späteren Vorlage
wurde nochmals der Geltungsbereich geändert und nach Nordwesten hin reduziert.
Es liegt den Ausschussmitgliedern nunmehr zur Beratung ein abgeschlossenes
Manuskript vor. Er weist darauf hin, dass im Gegensatz zum Beschluss über die
Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung hier kein zeitlicher Druck herrscht. Herr Koglin fasst für die Fraktion
der SPD zusammen, dass bereits der Inhalt ausreichend diskutiert sei und auch
Einzelteile wie der Straßenumbau Alt-Rudow an anderer Stelle ausreichend erörtert
wurde. Er sieht hier keinen Besprechungsbedarf mehr. In mehreren Beiträgen von
Mitgliedern der CDU-Fraktion wird verdeutlicht, dass die grundsätzliche Idee
begrüßt wird, jedoch in der vorliegenden Fassung eine Ungleichbehandlung
zwischen privater und öffentlicher Hand gesehen wird. Den Privaten wird sehr
genau vorgeschrieben, in welcher Art und Weise sein Haus zu gestalten ist,
während die öffentliche Hand im Gegensatz hierzu die Straße Alt-Rudow mit einem
Asphaltbelag anstelle des Kopfsteinpflasters versieht. Als weiteres Problem
wird die starke Beschränkung bei den Werbeanlagen benannt. In mehreren Redebeiträgen wird
dagegengehalten, dass der Neubau der Straße Alt-Rudow unter Bürgerbeteiligung
(damit auch die kostengünstigste Variante) als Ergebnis nun einmal einen
Asphaltüberzug hat. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung
bereits beim Neubau des Gebäudes am Rudower Loch auf den Investor Einfluss
genommen hat, damit die Gestaltung dem Umfeld angepasst ist. Ohne die
Erhaltungsverordnung in spé, wäre dies unmöglich gewesen. In der Diskussion ist kein Konsens
zu erzielen; die Beschlussfassung hierüber wird aber auch nicht vertagt. Mit den Stimmen der Fraktionen der
SPD, der LINKEN und der Grünen bei zwei Enthaltungen der CDU-Fraktion, einer
der Grauen und einer der FDP-Fraktion wird die Erhaltungsverordnung Ortskern
Rudow mit drei Gegenstimmen der CDU-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung unterbreitet. |
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