Auszug - Fachliche Besprechung vor der Beschlussfassung in der BVV (Drs.Nr.: 0846/XVIII) Erhaltunsverordnung "Ortskern Rudow" (In der Anlage sind die BVV- sowie die BA-Vorlage Nr. 60/08; das Gutachten wurde bereits in der Februar-Sitzung verteilt.)  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Bezirksstadtrat Blesing gibt bekannt, dass im Februar diesen Jahres bereits das Gutachten zur Erhaltungsverordnung Ortskern Rudow verteilt wurde

Herr Bezirksstadtrat Blesing gibt bekannt, dass im Februar diesen Jahres bereits das Gutachten zur Erhaltungsverordnung Ortskern Rudow verteilt wurde. In einer späteren Vorlage wurde nochmals der Geltungsbereich geändert und nach Nordwesten hin reduziert. Es liegt den Ausschussmitgliedern nunmehr zur Beratung ein abgeschlossenes Manuskript vor. Er weist darauf hin, dass im Gegensatz zum Beschluss über die Erhaltungsverordnung Krugpfuhlsiedlung hier kein zeitlicher Druck herrscht.

 

Herr Koglin fasst für die Fraktion der SPD zusammen, dass bereits der Inhalt ausreichend diskutiert sei und auch Einzelteile wie der Straßenumbau Alt-Rudow an anderer Stelle ausreichend erörtert wurde. Er sieht hier keinen Besprechungsbedarf mehr.

 

In mehreren Beiträgen von Mitgliedern der CDU-Fraktion wird verdeutlicht, dass die grundsätzliche Idee begrüßt wird, jedoch in der vorliegenden Fassung eine Ungleichbehandlung zwischen privater und öffentlicher Hand gesehen wird. Den Privaten wird sehr genau vorgeschrieben, in welcher Art und Weise sein Haus zu gestalten ist, während die öffentliche Hand im Gegensatz hierzu die Straße Alt-Rudow mit einem Asphaltbelag anstelle des Kopfsteinpflasters versieht. Als weiteres Problem wird die starke Beschränkung bei den Werbeanlagen benannt.

 

In mehreren Redebeiträgen wird dagegengehalten, dass der Neubau der Straße Alt-Rudow unter Bürgerbeteiligung (damit auch die kostengünstigste Variante) als Ergebnis nun einmal einen Asphaltüberzug hat. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung bereits beim Neubau des Gebäudes am Rudower Loch auf den Investor Einfluss genommen hat, damit die Gestaltung dem Umfeld angepasst ist. Ohne die Erhaltungsverordnung in spé, wäre dies unmöglich gewesen.

 

In der Diskussion ist kein Konsens zu erzielen; die Beschlussfassung hierüber wird aber auch nicht vertagt.

 

Mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der LINKEN und der Grünen bei zwei Enthaltungen der CDU-Fraktion, einer der Grauen und einer der FDP-Fraktion wird die Erhaltungsverordnung Ortskern Rudow mit drei Gegenstimmen der CDU-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet.

 


 
 

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