Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Anpassung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie
Das Bezirksamt wird gebeten, sich auf Landesebene und beim Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Nichtraucherschutzgesetz in seiner derzeitigen Fassung gelockert wird und Gastwirte selber entscheiden können, ob sie einen Nichtraucher-, Raucher- oder ein Nichtraucher- und Raucherbetrieb betreiben möchten.
Dies sollte dann durch eine entsprechende Beschilderung von außen ersichtlich sein. Der erwachsene, mündige Bürger kann somit selbst entscheiden, ob er in einer Nichtraucher-, Raucher- oder einer Gastronomie mit beiden Bereichen zu Gast sein oder dort arbeiten möchte.
Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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