Auszug - Schrittweise Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (FEP) für die landeseigenen Friedhöfe in Berlin-Neukölln  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 28.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0699/XVIII Schrittweise Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (FEP) für die landeseigenen Friedhöfe in Berlin-Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

I.

Entsprechend der graphischen Darstellung (gekreuzte Fläche) in den anliegenden Plänen (Anlage 1 – 6) werden auf sechs städtischen Friedhöfen pietätsunbefangene Flächen (insgesamt 3,4583 ha) zum 31.12.2009 geschlossen und entwidmet.

 

Im Einzelnen:

 

  • Buschkrugallee (Blumenladen)0,0525 ha
  • Parkfriedhof (Wirtschaftshof)1,4315 ha
  • Parkfriedhof (Friedhofsverwaltung)0,6000 ha
  • Parkfriedhof (Zufahrtsstraße zur Feierhalle)0,5160 ha
  • Koppelweg (Kompostplatz)0,2400 ha
  • Columbiadamm (Personalunterkunft)0,3333 ha
  • Köpenicker Straße (Lagerplatz)0,1100 ha
  • Lilienthalstraße (Fläche vor dem Eingangsgebäude)0,1750 ha

 

II.

Entsprechend der graphischen Darstellung (gestrichelte Fläche) in den anliegenden Plänen (Anlage 1 – 6) keine Vergabe von neuen Nutzungsrechten auf sechs städtischen Friedhöfen (insgesamt 21,6145 ha) ab dem 01.01.2009. Um einen pietätvollen Umgang mit den Nutzungsberechtigten zu ermöglichen, werden von dieser Regelung Urnen- und Erdwahlgrabstätten sowie Familiengräber ausgenommen. Im Rahmen der Rechtsvorschriften darf auf den Wahlgrab- und Familiengrabstätten weiter bestattet werden.

 

Im Einzelnen:

 

  • Buschkrugallee 38 (Britz I)0,5364 ha
  • Columbiadamm 1222,5306 ha
  • Koppelweg 10 (Britz II)1,4700 ha
  • Lilienthalstraße 79,5850 ha (gesamter Friedhof)
  • Parkfriedhof Neukölln7,4925 ha (einschl. Urnenhain)

 

III.

Über die Schließung und Aufhebung der einzelnen Flächen für die Wahlgrabstätten (Erde und Urne) und Familiengrabstätten wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der Entwicklung und der noch bestehenden Nutzungsrechte entschieden.

 

Die Anlagen 1 bis 6 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Rechtliche Grundlage:

 

Eine Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung Neuköllns ist zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungsplanes (schrafierte Fläche), der am 27.06.2006 vom Senat von Berlin auf der Grundlage des § 6 Friedhofsgesetz beschlossen wurde, erforderlich. In Anlehnung an den § 7 Friedhofsentwicklungsgesetz ergibt sich die Notwendigkeit, Neubelegungen auf den in der Vorlage näher bezeichneten Friedhofsflächen nicht mehr zuzulassen.

 

Dem Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen wurde in der Sitzung am 04.10.2007 und am 24.01.2008 der Neukölln betreffende Teil des Friedhofsentwicklungsplanes und daraus resultierender Maßnahmen auf Bezirksebene vorgestellt. Die Ausschuss-mitglieder stimmten dem weiteren Vorgehen zu und der Erarbeitung dieser Vorlage zur Beschlussfassung.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Für die im Friedhofsentwicklungsplan kurzfristig umzunutzenden Flächen erfolgten bereits im Haushaltsjahr 2008 geminderte Mittelzuweisungen in Höhe von ca. 38.000 EURO beim Produkt 77700 (Öffentliche Friedhöfe). Über die finanziellen Auswirkungen des im Februar 2008 neu beschlossenen Produkts „Öffentliche Friedhöfe – Unterhaltung geschlossener Friedhofsflächen“, durch ggf. erforderliche Bebuchung, kann noch keine Aussage gemacht werden.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei Gegenstimmen der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt.


  Beschluss: 28.05.2008 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 23.03.2011 realisiert Verantwortlich:
BA/Bau  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 29.10.2009  
Vermerk:

 
 

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