Auszug - Detaillierte Vorstellung der Organisationsverfügung für das Gesundheitsamt  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Ereignisse und Erkenntnisse der letzten Jahre mit Auswirkungen im Gesundheitswesen:

 

  • Corona-Pandemie mit weitreichenden Folgen auf alle gesellschaftlichen Bereiche
  • in der Folge veränderte und Zunahme von Aufgaben im Gesundheitswesen sowie verstärkte verschiedene Kriseninterventionsmaßnahmen
  • erhebliche Zunahme von verwaltungsorganisatorischen Aufgaben und Anforderungen an der Spitze des Gesundheitsamtes
  • notwendiger Personalzuwachs in den einzelnen Fachbereichen des Gesundheitsamtes
  • gleichzeitig bestehender Fachkräftemangel bzw. Mangel an Ärzt:innen und Amtsärzt:innen

 

Aus diesen Fakten ergibt sich im Gesundheitswesen die Notwendigkeit, Lösungen zu entwickeln, die einerseits die Wahrung von verwaltungsrechtlichen und organisatorischen Aufgaben ermöglichen und andererseits die Aufgabenwahrnehmung eines zukunftsfähigen und leistungsfähigen Gesundheitsdienstes für die Bevölkerung in Neukölln sicherstellen.

 

Eine klare Trennung und Neuanpassung der Fachlichkeit und Verantwortlichkeit von Verwaltungsleitung und ärztlicher Leitung schafft hier Entlastungen beim Führungspersonal, um allen alten und neuen Anforderungen in der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung besser gerecht zu werden.

 

Die Leitung des Gesundheitsamtes übernimmt eine Verwaltungsleitung, die Verantwortung trägt für Personalangelegenheiten (z.B. Personalgewinnung oder „Personalpflege“), für den Haushalt des Gesundheitsamtes und für die Organisationsgestaltung des Amtes (u.a. Projekt der Digitalisierung). Ausgenommen sind hier explizit Fragen in ausschließlich ärztlich-fachlicher Hinsicht.

 

Die ärztliche Leitung des Gesundheitsamtes trägt die Verantwortung für die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, die Gewährung der gesundheitlichen Versorgung als auch, bei entsprechenden Handlungsbedarf, die Anwendung geeigneter Gegenmaßnahmen zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben in der Bevölkerung.

 

Diese Neustrukturierung des Gesundheitsamtes wird rechtlich durch den § 3 des Berliner Gesundheitsdienstgesetztes (GDG) ermöglicht und in dieser Form bereits im Bezirk Treptow-Köpenick praktiziert. Auch ein Vertreter der Ärztekammer hat die Neustrukturierung geprüft und diese für gültig erklärt.


 
 

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