Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgeramt Blaschkoallee, Haus 5, Raum 209, Warteraum des modernen Trauzimmers
Ort: Blaschkoallee 32, 12359 Berlin
 
Beschluss


Fachbereich Wahlen

  • Volksbegehren: Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Expedition Grundeinkommen" lief am 05.09.2022 ab. Da die eingereichten Unterschriften mit etwa 122.546 das Quorum von 170.829 gültigen Unterstützungsunterschriften nicht erreichen können, kommt das Volksbegehren nicht zustande. Das endgültige Ergebnis wird am 19.09.2022 durch die Landeswahlleitung per Pressemitteilung veröffentlicht. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Berlin 2030 klimaneutral" läuft noch bis zum 14.11.2022.

 

  • Schöffenwahl 2023: Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Schöffenwahl 2023. Das Bezirkswahlamt stellt für die Vorschlagsliste 670 Schöffinnen und Schöffen auf. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen liegen in der Zuständigkeit des Jugendamtes. Zurzeit werden durch den Bezirk Werbematerialien, wie Plakate und Flyer, an verschiedene Einrichtungen versendet. Weitere Werbemaßnahmen, wie das Klischee auf Behördenpost, Schaltung Warte-TV und Berliner Fenster sind bereits gestartet bzw. starten demnächst. Diese Maßnahmen laufen bis Dezember 2022. Am 27.10.2022 und am 26.11.2022 werden in Kooperation mit der Volkshochschule Neukölln und dem Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Informationsveranstaltungen für interessierte Schöffinnen und Schöffen angeboten. Eine entsprechende Pressemitteilung soll in der 36. bzw. 37. KW erfolgen.

 

  • Wahlprüfung: Eine mündliche Verhandlung bezüglich der Wahleinsprüche findet am 28.09.2022 vor dem VerfGH statt.

 

Fachbereich Standesamt

  • 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (Inkrafttreten zum 1. November 2022): Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des Verfahrens und der Arbeitsprozesse in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, aber auch Optimierung der Beurkundungsmodalitäten. Nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung (Once-Only-Prinzip) sollen Bürger und Unternehmen entlastet werden, indem sie dieselben Daten der Verwaltung nicht mehr als einmal vorlegen müssen, sondern diese auf ihren Wunsch hin bei anderen öffentlichen Stellen abgerufen werden. Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch den Einsatz elektronischer Anzeige- und Anmeldeverfahren und den Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Nachweise den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie den anzeigepflichtigen Einrichtungen im standesamtlichen Beurkundungsverfahren zu verringern. Realisiert werden soll das durch Verzicht der Nachweispflicht in Verbindung mit der Einführung bzw. Etablierung eines Datenabrufverfahrens. Die erhebliche Mehrbelastung im Standesamt entsteht dabei im Wesentlichen durch die erforderlichen Datenabfragen aus den Personenstandsregistern anderer Standesämter, die Erteilung elektronischer Personenstandsbescheinigungen sowie insbesondere durch die zwingend erforderliche elektronische Nacherfassung von papiergebundenen Alteinträgen bzw. Altregistern. Deutschlandweit wird mit ca. 4,4 Mio Nacherfassungsanlässen gerechnet; für das Standesamt Neukölln werden ca. 17.343 Fälle prognostiziert, was einen Personalmehrbedarf von. ca. 4,4 VZÄ ergibt. Dieser Personalmehrbedarf wurde sehr detailliert errechnet und wird aktuell im Schulterschluss der bezirklichen Amtsleitungen mit der Monitoringstelle bei SenInnDS gegenüber SenFin vertreten. Herausforderung hierbei: das Gesetz tritt bereits zum 01.11.2022 in Kraft; die Arbeiten fallen demnach bereits jetzt schon an; der VZÄ-Aufwuchs wird erst später realisiert und die Personalgewinnung einschließlich Ausbildung von Standesbeamtinnen und –beamten dauert mindestens ein halbes bis zu einem Jahr.

 

  • Staatsangehörigkeit: Die Zentralisierung der Aufgaben beim LEA ist seitens des Senats beschlossen. Zur Realisierung wurde eine Projektgruppe unter Federführung der SenInnDS eingerichtet. Herr BzBm Hikel ist Mitglied der Entscheidungsinstanz und die stellvertretende Leitung dieser Arbeitsgruppe nimmt aktiv an den Projektgruppensitzungen teil. Am 30.08.2022 fand der sog. Kickoff-Termin statt; aktuell wird die Zentralisierung für 2024 angestrebt.

 

Fachbereich Bürgeramt

  • Mehr als drei Monate musste mit eingeschränkten EC-Cash-Betrieb gearbeitet werden, was zu einer Mehrbelastung der Mitarbeitenden aber auch zum Abfall der Kundenzahlen führte. Ein dauerhaftes Ärgernis ist die Nichtkommerquote der Terminkunden: die war im Juli und August mit 36 % sehr hoch. Die regelmäßig negative Presse über den Zustand in den Bürgerämtern wirkt sich u.a. auch auf die Personalgewinnung aus; die Fluktuation ist relativ hoch. Der Fachbereich erhält des Öfteren nach der Auswahl von Bewerbenden kurzfristige Absagen; auch ist ein Weggang nach kurzer Zeit (ca. 2 Monate) zu anderen Behörden nicht unüblich.

 

Fachbereich Wohnen

  • Wohngeldreform ab 2023: Durch diese große Reform soll der Kreis der berechtigten Haushalte ausgeweitet und eine Heizkostenpauschale dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Mit dem dritten Entlastungspaket wird der Umfang der geplanten Wohngeldreform beziffert, demnach sollen in ganz Deutschland zwei Millionen Personen Wohngeld berechtigt werden. Laut dem statistischen Bundesamt waren 2020 insgesamt 618.165 Personen Wohngeldberechtigt; d.h. der Empfängerkreis würde sich damit verdreifachen. Der Deutsche Städtetag hat sich hierzu bereits positioniert und darauf hingewiesen, dass zusätzliches Personal erforderlich ist. Für das Wohnungsamt Neukölln ist mit einem erheblichen Personalaufwusch im zweistelligen Bereich zu rechnen; aktuell liegt noch kein Prognosemodell vor; auch hier wird der Personalmehrbedarf nur gemeinsam und in Verbindung mit der SenSBW gegenüber SenFin zum Erfolg führen.

 

Amt für Bürgerdienste allgemein

  • Die Auswirkungen der bundesrechtlichen Gesetzesänderungen können nur durch zusätzlichen Personalaufwuchs bewältigt werden, der wiederum auch einen Raumbedarf sowie eine vernünftige Ausstattung mit Möbeln und Technik nach sich zieht.

 
 

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