Auszug - Neue gesetzliche Regelungen für E-Scooter und Leihfahrräder  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende bittet Frau Bezirksstadträtin Nagel zu den tatsächlichen bestehenden Regeln etwas zu sagen und auch auf die Herausforderungen mit den neuen Regelungen für die Mitarbeiter einzugehen. Die Bezirksstadträtin erklärt, dass zum 1.9.2022 die Novellierung des Straßengesetzes in Kraft getreten ist. Das Problem dabei ist, dass die Anbieter ab 1.9.2022 eine Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, aber die dazugehörige Gebührenordnung erst zum 01.01.2023 in Kraft tritt, so dass es z.Zt. nicht möglich ist Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Des Weiteren werden die Bezirke aufgefordert, Stellflächen für E-Scooter und Leihfahrräder zu schaffen, dies ist aber aus unterschiedlichen Gründen in den meisten Bezirken noch nicht umgesetzt wurde. Somit ist festzustellen, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes momentan kaum Möglichkeiten haben das Gesetz umzusetzen, außerdem fehlt durch die zusätzlichen Aufgaben natürlich Personal. Frau Amtsleiterin Strauß wendet ein, dass sie fest damit rechnet, dass noch irgendwelche Verbände gegen das Gesetz klagen werden. Der Leiter des AOD Herr Kolb gibt bekannt, dass z.B. eine Anbieterfirma ihre Geschäfte mittlerweile als Franchise-Unternehmen betreibt, und es kaum noch möglich ist, an diese Franchise-Unternehmen „heranzukommen“. Des Weiteren erklärt Herr Kolb, dass die Eigentümer/Firmen der sichergestellten E-Scooter vom Ordnungsamt angeschrieben worden sind, mit der Bitte ihre Fahrzeuge abzuholen. Aber keine der Firmen hat bisher auf das Anschreiben reagiert.

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass laut der Staatssekretärin für Mobilität in der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Niedbal, in ganz Berlin bis zum 31.12.2023 ca. 100 Abstellflächen eingerichtet werden sollen. Das wären dann noch bis zu 16 Monate. Herr Berg (als Gast von der AG Wohnumfeld – Reuterkiez) schlägt vor, dass man sich bei Verstößen direkt an den Mieter wenden sollte, so wie beispielsweise, wenn man ein Auto mietet, da sei man schließlich auch bei einer Anzeige in der Verantwortung. Herr Kolb weißt nochmals darauf hin, dass das OA z.Zt. keine gesetzliche Grundlage hat, gegen die E-Scooter bzw. die Mieter vorzugehen. Frau Bezirksstadträtin Nagel weißt nochmal ausdrücklich darauf hin, dass laut Studien des Bundesumweltamtes, das Ziel die Verkehrswende mit den E-Scootern zu unterstützen ins Leere läuft, weil die Scooter eigentlich nur für Spaßfahrten genutzt werden, und nicht von Nutzerinnen/Nutzern, die dafür ihr Auto oder ihr Motorrad stehen lassen. Somit bleibt nur die politische Ebene, um klare gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen und dann auch umzusetzen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen