Auszug - Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes in Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen  

 
 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:18 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0370/XXI Wahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes in Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozBA/Soz
  Liecke, Falko
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten

 

Sozialkommissionsmitglieder/Sondersozialkommissionsmitgliedern

 

für die Dauer der bestehenden Amtszeit nach.

 

Begründung: Die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes werden gemäß § 16 Abs. 1 lit. C) BezVG auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von 4 Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt - zuletzt im September 2019. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2023. Die Nachwahl wird erforderlich, da Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen zum Teil unbesetzt bzw. auch unterbesetzt sind. Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder/Sondersozialkommissionsmitglieder erfüllen die Voraussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufgeschlossenheit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird diese Liste nicht veröffentlicht und steht den Bezirksverordneten nur im Rahmen der Beschlussfassung zur Verfügung.

 

Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 1. Oktober 2016. Bezirksverwaltungsgesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Entschädigung der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes stehen im Kapitel 3910/412 10 ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

Berlin-Neukölln, 14. Juni 2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Redebeiträge vor.

 

Der Vorlage zur Wahl wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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