Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Neukölln hilft Geflüchteten aus der Ukraine
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 5. öffentlichen Sitzung der XXI. Wahlperiode am 16.03.2022 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird gebeten, Maßnahmen zur Unterbringung von Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine zu treffen. Für die Bereitstellung von geeignetem Wohnraum (z. B. ungenutzte Ferienwohnungen u.a.) sind die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Außerdem wird das Bezirksamt gebeten, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen im Bezirk zu koordinieren. Die Beantwortung erfolgt mit Stand 17. Mai 2022. Insbesondere durch den vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtskreiswechsel in das SGB II / SGB XII können sich unter Umständen erhebliche Veränderungen im dargestellten Verfahren ergeben. Zunächst sei im Allgemeinen darauf hingewiesen, dass geflüchtete Menschen im Ankunftszentrum Tegel auf andere Bundesländer oder Frankreich verteilt werden. In diesem Fall können Sie sich dort registrieren lassen und Leistungen beantragen. Wenn Geflüchtete eine Zuweisungsentscheidung nach Berlin erhalten haben und als Kriegsgeflüchtete bzw. Kriegsgeflüchteter in Berlin registriert sind, haben sie ein Anrecht auf soziale Leistungen in Berlin. Sollte dieser Personenkreis im Amt für Soziales vorsprechen und noch nicht über eine Unterkunft verfügen, sind diese Menschen aufzufordern, sich in das Ukraine Ankunftszentrum TXL Berlin-Tegel zu begeben und sich dort verteilen bzw. registrieren zu lassen. Besondere Schutzbedarfe sowie weitere Kriterien für den Verbleib in Berlin können bei der Registrierung im Ankunftszentrum geltend gemacht werden. Dort wird die Verteilung organisiert bzw. bei Verteilung nach Berlin direkt in eine LAF-Unterkunft zugewiesen oder ggf. die bisherige ASOG-Unterbringung fortgesetzt. Sprechen Menschen in den Sozialämtern mit einem Mietvertrag oder einem im Sinne der AV Wohnen angemessenen Wohnungsangebot vor, werden Anträge auf Mietkostenübernahmen für die in Rede stehenden Wohnungsangebote geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen der AV Wohnen übernommen. Soweit Personen, die bereits vom LAF nach Berlin verteilt worden sind oder bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, ihre Wohnmöglichkeit verlieren und durch das Sozialamt nicht untergebracht werden können, werden diese über den Prozess der „Amtshilfe“ an das LAF gemeldet, sodass ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen werden kann. Durch das Amt für Soziales kann regelmäßig kein eigener Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters wurde im Rahmen der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses darauf hingewiesen, dass das Wohnungsamt nicht proaktiv tätig werden, sondern stets nur im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen kann, ob eine Zweckentfremdung (wegen Vermietung zu Tagessätzen) genehmigungsfähig ist. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Unterstützungsangebote für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Möglichkeiten des Engagements in Neukölln gebündelt einsehbar sind unter: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/aktuelles/unterstuetzungsangebote-fuer-gefluechtete-menschen-aus-der-ukraine-und-moeglichkeiten-des-engagements-in-neukoelln-1181484.php Informationen über berlinweite Unterstützungsangebote, Ansprechpartner und Möglichkeiten des Engagements befinden sich auf der Seite des Berliner Senats unter: https://www.berlin.de/ukraine/ Der anlässlich der Ukraine-Krise eingerichtete bezirkliche Krisenstab Ukraine tauscht seit Anfang März 2022 regelmäßig Informationen zu den Themenfeldern Unterbringung, Versorgung, Gesundheit/psychologische Betreuung, Beschulung, Kinderbetreuung, Ehrenamtskoordination und Personal aus.
Berlin-Neukölln, 31.05.2022
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen. |
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