Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


  • Nachdem die Teilnehmerzahl bei Trauungen coronabedingt zuletzt auf 10 begrenzt war, sind zur Trauung seit dem 01.06.22 das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu den Gästen zählen auch die Trauzeugen.

 

  • Im Sterberegister der Berliner Standesämtern wurde vom 01.02.-31.3.2022 eine Befragung der Bestattungsunternehmen durchgeführt. Es gab 119 Teilnehmende mit 325 Bewertungen (es durften bis zu drei Standesämter bewerten werden). 20 Bewertungen galten dem Standesamt Neukölln. Die Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit und mit der Wartezeit bei persönlichen Besuchen vor Ort liegt über dem berlinweiten Durchschnitt. Mehr als die Hälfte der Sterbeurkunden wurden innerhalb einer Woche ausgehändigt. Die Qualität der Unterlagen, die Zufriedenheit mit dem Bezahlprozess und die Zufriedenheit mit dem Service und der Betreuung sind hoch.

 

  • In 2021 wurden in der Neuköllner Staatsangehörigkeitsbehörde 1.388 Anträge auf Einbürgerung gestellt. Von Januar bis Mai 2022 waren 754 Anträge zu verzeichnen. Insgesamt sind in Neukölln derzeit 1.788 Anträge in Bearbeitung. Darüber hinaus sind bereits 530 Beratungen terminiert, ohne dass ein konkreter Antrag vorliegt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 12 Monate.

 

  • Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben Personen, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 liegt. Der Deutsche Bundestag hat im Übrigen eine Verdoppelung der im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Beträge beschlossen. Der einmalige Heizkostenzuschuss beträgt nun für Wohngeldbeziehende nach der Haushaltsgröße gestaffelt wie folgt:

Ein-Personen-Haushalt    270 Euro,

Zwei-Personen-Haushalt    350 Euro und

für jede weitere Person im Wohngeldhaushalt  70 Euro.

Der einmalige Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen geleistet, ohne dass es einer Antragstellung bedarf. Nach derzeitigen Stand wird eine Auszahlung des einmaligen Heizkostenzuschusses frühestens zum 1. August 2022 erfolgen können.

 

  • Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt (§ 24 Aufenthaltsgesetz). Für Anträge auf nach Nachweis nach §27 Abs. 2 Satz 2 WoFG geforderten „nicht nur vorübergehenden Aufenthalt“.

 

  • Die Auslegungsstelle für das Volksbegehren "Expedition Grundeinkommen" (2. Stufe) ist seit dem 06.05.2022 im Bürgeramt Donaustr. 29 (Rathaus) eingerichtet und geht bis zum 05.09.2022. Mit Stand 01.06.2022 sind bisher 397 Unterstützungsunterschriften im Wahlamt Neukölln eingegangen.

 

  • Für die kommende Amtszeit (2024-2028) benötigen die Amtsgerichte und das Landgericht insgesamt 4.132 Schöffen und 1.090 Jugendschöffen aus Berlin. Der Bezirk Neukölln wird davon 335 Schöffen und 88 Jugendschöffen (Jugendamt) stellen. Die Vorschlagsliste jedes Bezirks muss mindestens die doppelte Anzahl enthalten, also 670 Schöffen und 176 Jugendschöffen für den Bezirk Neukölln. Sobald die Eingabe der Vorschlagsliste im Fachverfahren möglich ist (voraussichtlich Juli/August), werden bezirkliche Werbemaßnahmen wie Internetauftritt, Pressemitteilung, Flyer, Plakate etc. ergriffen. Berlinweite Werbemaßnamen durch die Senatsinnenverwaltung sind ab Ende August 2022 geplant.

 

  • Der „Berlinpass“ ist nur noch bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Die Bürgerämter bleiben zwar bis 31.12.2022 zuständig, aber aufgrund des 9 € Tickets ist die Bearbeitung in den Sommermonaten nicht dringlich. Bürgerinnen und Bürger können zum Kauf des Berlin-Ticket S ab September auch ihren Leistungsbescheid im Original vorlegen. Berlinpässe, die auf den 30. Juni 2022 befristet wurden, behalten zunächst weiterhin ihre Gültigkeit. Ab 1. Januar 2023 gibt es einen neuen Nachweis, den sogenannten Berechtigungsnachweis. Der neue Berechtigungsnachweis wird dann mit der Bewilligung der Leistung von der Leistungsstelle automatisch verschickt. Die Berliner Bürgerämter stellen ab dem 1. Januar 2023 keine Berlinpässe mehr aus.

 

  • Nachschau Girls´und Boys´Day 28. April 2022

Für den Girls´Day standen in Neukölln insgesamt 272 Plätze von 24 Unternehmen/Institutionen mit 27 Veranstaltungen zur Verfügung. Es konnten 6 neue Unternehmen gewonnen werden. Für den Boy´Day standen in Neukölln insgesamt 77 Plätze in 19 Unternehmen/Kita/Hort/Institutionen mit 21 Veranstaltungen zur Verfügung. 13 der Unternehmen und Institutionen nahmen erstmalig am diesjährigen Boys´Day teil. In diesem Jahr wird ein Neuköllner Unternehmen für sein zukunftsweisendes Engagement in der Berufs- und Studienorientierung im Rahmen des Boys´Day ausgezeichnet. Die Ausschreibung läuft noch. In 2023 werden Unternehmen für ihr Engagement zum Girls´Day ausgezeichnet. Danach erfolgt die Auszeichnung immer im Wechsel. Diese Auszeichnung ist eine Initiative des Steuerungsgremiums im Bezirksamt Neukölln unter der Leitung der Jugendberufsagentur und der Gleichstellungsbeauftragten, das diesen Berufsorientierungstag für und Schülerinnen und Schüler in Neukölln organisiert.


 
 

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