Auszug - Vorstellung der Abteilung Soziales  

 
 
1. konstituierende, öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.02.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende Herr Szczepanski bittet Herrn BzStR Liecke um Vorstellung des Geschäftsbereiches Soziales. Dieser gratuliert dem Ausschussvorsitzenden zunächst zur Wahl und freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Anschließend stellt er anhand des aktuellen Organigramms den Geschäftsbereich Soziales vor. (siehe Anlage 1) Im Nachgang bietet er an, die einzelnen Fachbereiche in den Sozialausschuss einzuladen, um einen Eindruck der praktischen Arbeit zu erhalten. Er selbst verschafft sich derzeit einen Einblick in die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, indem er in verschiedenen Arbeitsgruppen hospitiert und Gespräche führt. Der designierte Amtsleiter Herr Seidel begrüßt im Anschluss ebenfalls die Teilnehmenden. Inhaltliche Ergänzungen hat er nicht, steht jedoch gerne für Nachfragen zur Verfügung. Herr Pohl bittet um eine Übersicht, wo es unbesetzte Stellen gibt und wie der Stellenbedarf eingeschätzt wird. Auch Herr Hecht hat ein Interesse an den aktuellen Zahlen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ebenfalls interessiert ihn, welche Bereiche derzeit unter schweren Bedingungen arbeiten. In diesem Zusammenhang schließt der Ausschussvorsitzende seine Frage hinsichtlich der gegenwärtigen Situation aufgrund von Corona-Erkrankungen im Geschäftsbereich Soziales an. Herr BzStR Liecke informiert zunächst darüber, dass es derzeit ein großes Personalproblem im Teilbereich Asylbewerberleistungsgesetz gibt. Die dort im März vergangenen Jahres eingestellte Kollegin wurde in Abwägung der notwendigen personellen Unterstützung des Pandemiestabes durch alle Geschäftsbereiche im Sommer 2020 im Pandemiestab eingesetzt. Der Personalbestand im Teilbereich Asylbewerberleistungsgesetz ist aktuell auf 4 Vollzeitäquivalente (VZÄ) ausgerichtet, die die entsprechenden Mengen sachbearbeitend auch betreuen können. Aufgrund nicht steuerbarer Personalabgänge stehen derzeit nur 2 VZÄ zur Verfügung. Ab Ende Februar 2022 verschärft sich diese Situation weiter, da dann nur noch eine einzige VZÄ zur Verfügung stehen wird. Herr BzStR Liecke weist darauf hin, dass für den gesetzlich definierten Personenkreis des Asylbewerberleistungsgesetzes die beschriebenen Leistungen als (bundes-)gesetzliche Pflichtaufgabe zu erbringen sind. Die personelle Situation in allen Sachgebieten des Sozialamtes ist derart angespannt, dass eine zusätzliche und darüber hinaus auch neue Aufgabenübertragung auf andere Sachbearbeitende im Bereich der Leistungsgewährung als nicht verantwortbar angesehen wird. Mithin ist die Rückkehr der Kollegin aus dem Pandemiestab unabdingbar. Herr Seidel ergänzt anschließend, dass im Amt für Soziales derzeit rund 180 Beschäftigte tätig sind, von denen aktuell lediglich zwei aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht anwesend sind. Die Situation ist daher in diesem Zusammenhang nicht als kritisch zu bezeichnen. Auch gab es bisher keine Ansteckungen innerhalb des Amtes. Gleichwohl kann sich die Situation mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen natürlich jederzeit ändern. Im Folgenden informiert Herr Seidel über die derzeitige Personalsituation, die sich wie folgt darstellt:

Wie bereits ausgeführt gibt es im Amt für Soziales derzeit gut 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und es werden 238 Mio. Euro verwaltet. Hinzu kommt die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter Neukölln) mit ca. 226 Mio. Euro. Monatlich hat das Amt für Soziales zwischen 13.000 und 14.000 Zahlfälle. Des Weiteren gibt es derzeit rund 500 Klageverfahren im Jahr und 60 mit einstweiligem Rechtschutz. Ein gutes Erfolgsmodell stellen die Ergebnisse im Bereich der Qualitätssicherung dar. Hier findet die Verfolgung von Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege statt. Seitdem die Qualitätssicherung installiert wurde (2016), wurden rund 123.000 Euro an zu Unrecht gezahlten Leistungen festgestellt und davon 115.900 Euro auch in Verfahren tatsächlich als Rückforderung realisiert. Das entspricht rund 10% der Rückforderungen im Land Berlin. Der Teilhabefachdienst (Soz11) umfasst 48 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen (24 Teilhabeplanende und 21 Leistungskoordinierende sowie drei Gruppenleitungen). In der Eingliederungshilfe gibt es monatlich im Schnitt 2.250 Zahlfälle. Von diesen 2.250 Teilhabezahlfällen erhalten 1.400 zusätzlich zu den Teilhabeleistungen Grundsicherungsleistungen. Im Seniorenservice gibt es insgesamt sieben Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter (zwei Verwaltungskräfte, zwei Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter, zwei Altenpflegerinnen und eine Gruppenleitung), die für über 70.000 Seniorinnen und Senioren im Bezirk zuständig sind. Des Weiteren gibt es 149 Ehrenamtliche in 46 Sozialkommissionen. Aktuell sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch bis in den April hinein zu einem Großteil mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Seniorenvertretung beschäftigt. In Bereich der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII (Soz 21) sind zurzeit 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Gruppenleitungen tätig und betreuen in der Grundsicherung monatlich rund 9.000 Zahlfälle und im Teilbereich Asylbewerberleistungsgesetz 718 Fälle. Die Tendenz in den vergangenen zwei Jahren ist stark steigend. In der Hilfe zur Pflege (Soz22) wurden der ambulante und der stationäre Bereich zusammengelegt. Zum einen aufgrund der angespannten Personalsituation. Insbesondere aber auch, da dadurch Synergieeffekte gewonnen werden können, denn in der Regel gelangt ein überwiegender Teil der ambulant Pflegebedürftigen auch in die stationäre Hilfe zur Pflege. Mit der Zusammenlegung ist nun kein Sachbearbeiterwechsel mehr erforderlich. Auch eine doppelte Aktenführung und die erneute Einreichung von Antragsunterlagen entfallen dadurch. Dort arbeiten derzeit 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Gruppenleitungen und betreuen monatlich 812 Zahlfälle in der ambulanten Hilfe zur Pflege und 616 Zahlfälle in der stationären Hilfe zur Pflege. Im Bereich der Wohnungsnotfälle arbeiten aktuell 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein Gruppenleiter für die Verwaltung, eine Gruppenleiterin für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Auch dort gibt es ambulante und stationäre Hilfsangebote. Die ambulanten Hilfsangebote umfassen monatlich 560 und die stationären Hilfsangebote monatlich 25 Zahlfälle. Eine große Besonderheit ist das eigene Präventionsteam in der sozialen Wohnhilfe. Ein solches Angebot ist in den Bezirken nicht üblich. Zusätzlich wird hier auch ein freier Träger im Rahmen der Präventionsarbeit eingesetzt. Des Weiteren gibt es die Amtsbetreuung im Amt für Soziales. Diese hat zwei Aufgabenbereiche, die getrennt voneinander zu betrachten sind. Zum einen die Amtsbetreuung, die aktuell 85 Amtsbetreuungen führt. Zum anderen gibt es im Bereich der allgemeinen Betreuungsangelegenheiten 6.000 Fallkontakte (z.B. Stellungnahmen zu möglichen Amtsbetreuungen oder Betreuerinnen bzw. Betreuern) im Jahr. Beschäftigt sind in diesem Fachbereich insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (drei Amtsbetreuerinnen und Amtsbetreuer, drei weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sowie eine Führungskraft). Abschließend schlägt Herr Seidel vor, bei Interesse die verschiedenen Bereiche einzeln in den Sozialausschuss einzuladen, damit diese sich ausführlich vorstellen können. Der Ausschussvorsitzende nimmt dieses Angebot sehr gerne an und dankt für den ausführlichen Überblick über die aktuelle Personalsituation. Auf Nachfrage von Herrn Kringel, inwieweit Kapazitäten vorhanden sind, um Auszubildende zu betreuen und wie sich die Bewerberlage aktuell darstellt, führt Herr Seidel aus, dass es wie bereits ausführlich von Herrn BzStR Liecke dargestellt, eine angespannte Personalsituation im Teilbereich Asylbewerberleistungsgesetz gibt. In anderen Bereichen stellt sich die Situation nicht so kritisch dar. Ein großes Problem ist jedoch die Fluktuation. Häufig springen Bewerberinnen und Bewerber auch nach einer Zusage ab, da sie zwischenzeitlich ein für sie attraktiveres Stellenangebot erhalten haben. Außerdem wechseln Beschäftigte zunehmend an einen wohnortnahen Arbeitsplatz. Das Nachbesetzungsverfahren dauert dann naturgemäß einige Monate, so dass die entsprechenden Stellen in dieser Zeit vakant sind. Aktuell wird diese Problematik noch durch die vorläufige Haushaltswirtschaft verschärft. Herr Seidel merkt des Weiteren an, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig keinerlei Verwaltungserfahrungen mitbringen. Auch über die klassische Verwaltungsausbildung verfügen nahezu keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr. Die hat zur Folge, dass zunächst umfangreiche Schulungen und Einarbeitungen notwendig sind. Seit einigen Jahren ist zudem zu beobachten, dass Arbeitsverhältnisse seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt werden, da die Arbeit innerhalb der Bezirksverwaltung nicht ihren Vorstellungen entspricht. Auch die bessere Bezahlung in Landes- oder Bundesbehörden führt immer wieder dazu, dass Beschäftigte den Bezirk verlassen. Frau Jahke fragt in diesem Zusammenhang nach, ob es auf Landesebene Debatten gibt, wie der Konkurrenz zwischen den Bezirken entgegengewirkt werden kann und was getan wird bzw. werden kann, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Neukölln zu halten. Hier wirft der Ausschussvorsitzende ein, dass diese Problematik alle Geschäftsbereiche gleichermaßen betrifft und der Bezirk alle Anstrengungen unternimmt, um Personal zu gewinnen und zu halten. Herr Frankl bittet um einen Überblick über die Entwicklung des Personalkörpers in den vergangenen 30 Jahren und eine Beurteilung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Herr Seidel macht deutlich, dass es aus einer Sicht einem Verwaltungsmitglied nicht zusteht, die Tarifabschlüsse zu bewerten und erläutert anschließend zu den zuvor gesammelten Fragen, dass jedes Bezirksamt eine eigene Dienststelle ist, so dass zum Beispiel auch die für die Teilhabefachdienste zur Verfügung gestellten Stellen nicht für alle Bezirke gemeinsam ausgeschrieben werden konnten, sondern jeder Bezirk die Stellen eigenständig ausschreiben musste. Zu den Möglichkeiten des Bezirkes, die Beschäftigten zu halten, führt Herr Seidel aus, dass es im Bezirksamt Neukölln eine Vielzahl von Gesundheitsangeboten gibt, die Angebote des Fürstenberg Instituts zum individuellen Coaching allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offenstehen und im Amt für Soziales aktuell auch ein Modellprojekt zum mobilen Arbeiten durchgeführt wird. Insbesondere das mobile Arbeiten ist für viele Beschäftigte attraktiv. Zur Frage des Personalkörpers führt Herr Seidel aus, dass es dahingehend Veränderungen gibt, dass zum Beispiel Beamte zur Anstellung, auf die früher bei Bedarf schnell zugegriffen werden konnte um Vakanzen auszugleichen, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Herr BzStR Liecke schlägt anschließend vor, dieses Thema im Hauptausschuss zu besprechen, da diese grundsätzliche Frage alle Geschäftsbereiche gleichermaßen betrifft. Er gilt bei der Betrachtung der Personalsituation auch immer langzeiterkrankte Beschäftigte zu berücksichtigen. Hier ist er aktuell in intensiven Gesprächen, denn der Geschäftsbereich Soziales ist auf jede Stelle, die frei und besetzbar ist, angewiesen. Er merkt in diesem Zusammenhang auch die noch immer nicht vorhandene Büroleitung für seinen Geschäftsbereich an. Derzeit muss noch immer auf die Büroleitung des Kollegen Biedermann zugegriffen werden, was zu einer enormen Belastung der dort Beschäftigen führt.

Mit Blick auf die Frage nach der Entwicklung des Personalkörpers innerhalb der vergangenen 30 Jahre bittet Herr BzStR Liecke um ein wenig Augenmaß bei den Fragestellungen. Der Ausschussvorsitzende dankt für die umfassende Beantwortung der Fragen und beendet den Tagesordnungspunkt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 TOP 5 2022_01_17_Organigramm_Soziales (130 KB)    

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen