Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan XIV-117c ("Lipschitzallee / Fritz-Erler-Allee") - Kenntnisnahme Einstellung Bebauungsplanverfahren -
Herr BzStR Biedermann erklärt, es handele sich bei dem Gebiet u. a. um das Grundstück des mittlerweile denkmalgeschützten Gropiushauses. Schon länger stelle sich jedoch die Frage, ob dieser ältere B-Plan noch erforderlich sei. Die Unterschutzstellung und der Erwerb durch die degewo führe nun zur Einschätzung, dass kein B-Plan mehr benötigt werde. Eine etwaige Bebauung sei auch ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB möglich. Die Vorsitzende Frau Fuhrmann fragt nach der Nachnutzung und Verdichtung. Herr Groth sagt, der Voreigentümer habe das gemeinsam mit dem Bezirksamt geprüft. Die Frage nach der Nachverdichtung sei nicht erledigt und werde weiterhin, auch gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt, geprüft. Einen konkreten Sachstand gebe es derzeit aber nicht. Die Nachverdichtung sei im Rahmen des geltenden Planungsrechts jedoch steuerbar.
Die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens wird zur Kenntnis genommen. |
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