Auszug - Bericht zum Mietendeckel nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes  

 
 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Herr BzStR Biedermann erhält das Wort. Er versucht einen Überblick zu geben und hofft auf Nachfragen. Zur allgemeinen Einordnung des Urteils müsse er wohl kaum noch etwas sagen. Das Gesetz sei als nichtig eingestuft worden. Er sieht hier akuten Handlungsbedarf an verschiedenen Stellen – vor allem in den Bereichen SGB II und XII sowie in der Organisation und im Umgang mit dem Mietendeckel-Team. Mit dem Jobcenter stehe Herr Biedermann in engem Austausch. Dort wurde kurzfristig ein FAQ für die Mitarbeiter*innen aufgesetzt, in dem auf unterschiedlichste Fallkonstellationen und Fragen eingegangen werde. Nach einer ersten Einschätzung sei der Beratungsbedarf allerdings nicht so groß wie befürchtet. Es gebe viele Vermieter*innen, die vernünftig agieren und auch auf Nachforderungen verzichten oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zurückfordern wollen. Ein zweiter Aspekt sei die Frage der Schattenmieten mit Mietforderungen, die nun oberhalb der Obergrenzen der AV-Wohnen liegen. Bis vorerst 31.12.21 würden keine Kostensenkungsverfahren durchgeführt und Mieten bis dahin auf jeden Fall übernommen werden. Trotzdem ergeben sich mittelfristig dadurch aber Probleme, so Herr Biedermann.

Ähnlich wie beim Jobcenter verhält es sich im Amt für Soziales im SGB XII. Es habe eine Reihe von Fragen von Leistungsempfänger*innen aber auch von Vermieter*innen gegeben. Es werde versucht, hier entsprechend priorisiert vorzugehen, um Mietschulden und Kündigungen zu verhindern. Insgesamt sei es jedoch zu früh für fundierte Aussagen über die Folgen des Mietendeckel-Urteils für die Leistungsempfänger*innen.

Dann kommt Herr Biedermann zu den Folgen für das Mietedeckel-Team. Es wäre ein katastrophales Signal gewesen, die Kolleg*innen auf die Straßen zu setzen, die mit viel Engagement in den letzten Monaten das Gesetzt umgesetzt hätten. Mittlerweile habe man aber auch die Zusage der Senatsverwaltung zum Erhalt der Stellen für wohnungspolitische Maßnahmen, namentlich Zweckentfremdung, und zur Pandemiebekämpfung erhalten.

Herr Schröter von der AFD-Neukölln fragt als Gast, ob die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften den Mietendeckel fortführen würden. Herrn BzStR Biedermann ist diese Diskussion bekannt, nicht aber eine abschließende Position diesbezüglich.

Die Ausschussvorsitzende Frau Schoenthal glaubt, dass ein Überblick gewonnen werden konnte, obgleich einige Entwicklungen noch abzuwarten sind. Damit schließt sie den Tagesordnungspunkt.


 
 

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