Auszug - Vorstellung des Verkehrskonzeptes für das südwestliche Rudow durch die TU Berlin  

 
 
15. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:40 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Schliemann-Grundschule, Musikraum
Ort: Groß-Ziethener Chaussee 73, 12355 Berlin
 
Beschluss

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder und die Mitarbeiter der Verwaltung, stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 15

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder und die Mitarbeiter der Verwaltung, stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 15. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau. Namentlich werden die extra für diese Sitzung eingeladenen Vertreter von Hafemeister, Cosa, der BVG, der RVS, dem Abschnitt 56 und des Landratsamtes Dahme-Spreewald sowie die zahlreich erschienenen Anwohner/-innen des südwestlichen Rudow von ihm begrüßt.

 

 

TOP 1            Vorstellung des Verkehrskonzeptes für das südwestliche Rudow

durch die TU Berlin

 

Herr BzStR Blesing erläutert die Hintergründe für die Erstellung des Verkehrskonzeptes. Nachdem sich die Anwohnerbeschwerden Anfang 2007 so umfangreich und stichhaltig darlegten, hatte die Bezirksverordnetenversammlung nach Beratung im Ausschuss im Mai 2007 die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für das südwestliche Rudow beschlossen. Inhaltlich sollte das Konzept eine detailliertere Analyse der bestehenden Situation vornehmen und verkehrslenkende Maßnahmen vorschlagen. Bei der Erstellung gab es jedoch eine Verzögerung um ca. zwei Monate, da nach der Sommerpause ein personeller Wechsel eintrat und die neue Mitarbeiterin der TU Berlin sich erst einarbeiten musste. Es wurde aber bereits vor der Sommerpause mit der Erstellung des Konzeptes begonnen.

 

Frau Aurich, wissenschaftliche Mitarbeiterin der TU Berlin Fachbereich Straßenplanung und Straßenbetrieb, führt zunächst grundlegende Daten der Untersuchung aus, wie z.B. die Festlegung des Untersuchungsgebietes von der Groß-Ziethener Chaussee zur Waltersdorfer Chaussee bis zur Landesgrenze, Einschätzung des Ziel- und Quellverkehrs in Abgrenzung zum Durchgangsverkehr usw.

 

Folgende Thesen wurden ausgehend von den Beschwerden aufgestellt:

¨      Schönefelder Straße (Straße im Nebennetz, Bezirkszuständigkeit): hoher Grad an Durchgangsverkehren mit einem erheblichen Anteil von LKW-Verkehr, Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

¨      Waßmannsdorfer Chaussee (Straße im Nebennetz, Bezirkszuständigkeit): hoher Durchgangsverkehr, Nichteinhaltung des bestehenden LKW-Verbotes im Teilabschnitt Rhodeländerweg bis zur Landesgrenze

¨      Groß-Ziethener Chaussee (Straße mit übergeordneter Bedeutung, Hauptnetz, Landeszuständigkeit): überhöhte Geschwindigkeit insbesondere für das Teilstück Lößnitzer Weg bis zur Landesgrenze

¨      Geflügelsteig: hoher Durchgangsverkehr ausgehend von der Groß-Ziethener Chaussee bzw. Waßmannsdorfer Chaussee

 

Für die Bewertung der Situation vor Ort wurden Datenerhebungen durchgeführt, einerseits durch Messungen von Studenten und automatisierte Messverfahren (inkl. Unterscheidung zwischen PKW und Schwerlastverkehr). Die Messung bezog sich auf die Quantität und die gefahrene Geschwindigkeit. Insgesamt gab es in dem Untersuchungsbereich neun Messpunkte, die aufgrund der vermuteten Belastungen festgesetzt wurden. Bei der Analyse und Bewertung wurde weiterhin auf Zahlenmaterial der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus den Jahren ab 1999 bis 2006 zurückgegriffen, um auch eine Entwicklungstendenz berücksichtigen zu können. Zur Unterscheidung, ob es sich um einen Ziel- oder Quellverkehr handelt, wurden die Kennzeichen erfasst und die Ein- und Ausfahrt bzw. die fehlende Ein-/Ausfahrt kontrolliert.

 

Im Resultat kann Folgendes festgehalten werden:

¨      Schönefelder Straße: Es ergab sich, dass bezogen auf die gesamte Schönefelder Straße kein nennenswerter Durchgangsverkehr verzeichnet werden kann. Jedoch findet ein nennenswerter Durchgangsverkehr ab der Kreuzung Neuhofer Straße bis zur Landesgrenze statt. Für diesen Bereich ist auch ein relativ hoher Anteil von LKW-Verkehr zu verzeichnen. Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag nach Auswertung bei 40 km/h.

¨      Waßmannsdorfer Chaussee: Es gibt hier einen relativ hohen Anteil von PKW-Durchgangsverkehr. Das bestehende LKW-Fahrverbot im vorgenannten Teilabschnitt wird missachtet.

¨      Groß-Ziethener Chaussee: Die durchschnittliche Geschwindigkeit lag nach Auswertung bei 50 km/h.

¨      Geflügelsteig: Es konnte kein nennenswerter Durchgangsverkehr festgestellt werden.

 

Als Problemanalyse wurden folgende Punkte zusammengefasst, für die nunmehr verkehrliche Maßnahmen erarbeitet wurden:

1.) Schönefelder Straße: überhöhte Geschwindigkeiten,   Durchgangsverkehr (nicht nur Quell-/ Zielverkehr) und relativ hoher LKW-Anteil

2.) Waßmannsdorfer Chaussee: LKW-Verkehr trotz Durchfahrverbot

3.) Groß-Ziethener Chaussee: überhöhte Geschwindigkeiten

 

Schönefelder Straße:

¨      Einengung des Straßenquerschnitts (Parken auf der Fahrbahn), Abbau vorhandener Parkbuchten Þ der Begegnungsverkehr erfordert eine angepasste Fahrweise

¨      Einrichtung eines Einbahnstraßenabschnittes zwischen Knotenpunkt Schönefelder Straße/Lieselotte-Berger-Straße und der Landesgrenze in Richtung Süden (stadtauswärts) sowie die bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen zur Einengung der Fahrbahnbreite Þ Verhinderung von Durchgangsverkehr kommend vom Gewerbegebiet Schönefeld

 

Waßmannsdorfer Chaussee

¨      Derzeitiges Fahrverbot für 7,5 t ausweiten auf alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (Zeichen 253) Þ unmissverständliche Regelung für alle Arten von LKWs

¨      Einengung dieses Straßenabschnittes durch Abmarkierungen auf der Fahrbahn Þ LKW-Begegnungsverkehr ist aufgrund der knappen Fahrbahnbreite nicht mehr gefahrlos möglich

¨      Einbau einer Mittelinsel kurz vor der Landesgrenze Þ zur Hervorhebung des LKW-Verbots und Reduzierung der Geschwindigkeit durch die verschwenkte Fahrbahn

 

 

 

 

 

 

 

Groß-Ziethener Chaussee

¨      Variante: Markierung eines Angebotsstreifens für Radfahrer in westlicher Richtung zwischen Geflügelsteig und Perlhuhnweg Þ Erhöhung der Sicherheit, Einengung der Fahrbahn erfordert angepasste Geschwindigkeit

¨      Anpassung des Straßenraums im Knotenpunktbereich Groß-Ziethener Chaussee/Geflügelsteig, Variante 1: Minikreisverkehr mit Vorfahrtsberechtigung für den Kreis, Variante 2: Teilaufpflasterung in den untergeordneten Straßen Þ Variante 1: Reduzierung der Geschwindigkeit, Variante 2: Erhöhung des Sicherheitsfaktors für Fußgänger und Fahrradfahrer zur Überquerung des Geflügelsteigs

¨      Anpassung/Ausdehnung der vorhandenen Mittelinsel vor Ortsbeginn Þ geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme

 

Übergreifende Maßnahmen:

Die Maßnahmen zur Verkehrslenkung in den betroffenen drei Straßen sollten durch eine Grüne Welle auf der Waltersdorfer Chaussee flankiert werden, um deren Attraktivität für Berufsfahrer zu erhöhen. Die nördliche Randstraße auf Seiten der Gemeinde Schönefeld sollte ausgebaut bzw. provisorisch mit Kaltasphalt für eine bessere Nutzung für Transportfahrzeuge hergestellt werden. Auch der Ausbau der Hans-Grade-Allee als direkter Zubringer zur im Mai 2008 erwarteten Öffnung der Autobahn A 113 ist ein wichtiger Bestandteil, das Gewerbegebiet in Schönefeld direkt anzubinden und nicht über die Wohnstraßen Rudows.

 

Herr Scharmberg fragt, ob zu letztgenannter übergreifender Maßnahme ein Vertreter des Landratsamtes Stellung nehmen könnte. Herr Schrager bestätigt, dass derartige Planungen vorlägen, schränkt aber ein, dass hier genauere Informationen nur die Gemeinde Schönefeld geben könne, die leider nicht eingeladen wurde. Er bemängelt weiterhin, dass im Sinne einer guten interkommunalen Zusammenarbeit es hilfreich gewesen wäre, frühzeitig das vorliegende Konzept zu erhalten. Herr BzStR Blesing entgegnet daraufhin direkt, dass mehrere Gespräche mit dem Bürgermeister von Schönefeld nicht immer im Sinne der Belange der Rudower Anwohner geführt wurden, sondern eher mit dem Tenor „freie Zufahrt für das Gewerbegebiet“. Es ist allerdings richtig, dass ein Antrag der Gemeinde auf Ausbau der Hans-Grade-Allee beim zuständigen Ministerium in Potsdam eingereicht wurde und der Bezirk Neukölln hier eine Befürwortung der Dringlichkeit der Maßnahme schriftlich ausgesprochen hat.

 

Herr BzStR Blesing fügt dem Vortrag von Frau Aurich hinzu, dass nochmals der Schwerlastverkehr in der Groß-Ziethener Chaussee in Bezug auf die Belastung speziell durch die Zufahrten zur Deponie untersucht wurde. Es kann festgestellt werden, dass von dem 7 %igen bis 10 %igen  Anteil des Schwerlastverkehrs an dem Durchfahrverkehr weniger als die Hälfte zur Deponie einfahren.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden die Wortbeiträge und Anregungen der Bürger nach Straßen geordnet im Protokoll widergespiegelt und nicht nach der zeitlichen Abfolge während der Sitzung. Im Verlauf der Diskussion bittet Frau Schoenthal als Vertreterin der Ausschussmitglieder und Bezirksverordneten, die Anwohner/-innen präzise Vorschläge für die Verkehrslenkung zu unterbreiten, nur so könne die Beratung in der nächsten Sitzung ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

 

 

 

Schönefelder Straße

Mehrere Bürgerinnen und Bürger begrüßen die Einbahnstraßenregelung und halten diese für eine geeignete Maßnahme, den Durchgangsverkehr zu minimieren. Von einem weiteren Anwohner wird an das Tiefbauamt ein konkreter technischer Vorschlag zur Anlage des Einbahnstraßenverkehrs abgegeben. Entgegen dem Vorschlag, die Parkbuchten baulich wieder abzutrennen, schlägt eine Anwohnerin die kostengünstigere Variante vor, nämlich den Abbau der Parkverbotsschilder, sodass es jedem freigestellt bliebe. Von einer Anwohnerin wird einschränkend bemängelt, dass die jetzt schon versetzt stehenden Fahrzeuge den Verkehrsfluss hemmen würden. Um an Geschwindigkeitsbeschränkung auch im Verlauf der Straße zu erinnern, werden weitere Tempo-30-Schilder oder Fahrbahnmarkierungen vorgeschlagen.

 

Waßmannsdorfer Chaussee

Es kommt keine Intervention gegen den Vorschlag, das bestehende LKW-Verbot über 7,5 t eindeutiger mit der strikten Untersagung von LKW-Durchfahrverkehr auszudehnen. Allerdings wird in zwei Wortbeiträgen bezweifelt, dass die Verkehrsteilnehmer die Abmarkierungen der Fahrbahn beachten und auch das generelle LKW-Durchfahrverbot. Die Aufstellung von großen Betonklötzen an den Rändern der Fahrbahn wird als bauliche Maßnahme zur Durchfahrtsbeschränkung für LKWs vorgeschlagen.

 

Groß-Ziethener Chaussee

Im Zusammenhang mit der Belastung der Straße durch den LKW-Verkehr insbesondere von der Fa. Hafemeister zur Deponie ergab sich hier ein umfangreicher inhaltlicher Austausch. Auf Nachfragen von Herrn Scharmberg erläutert Herr Köhrich, von der Firma Hafemeister für die Akquise von Bauschutt zuständig, die derzeitige Situation der Deponie. Richtig ist, dass nicht wie 1997 gedacht, die Sicherungsmaßnahme für die Deponie innerhalb von fünf bis zehn Jahren abgeschlossen werden konnte. Nach derzeitigem Wissensstand wird mit weiteren zehn Jahren gerechnet, in denen Bauschutt zur Deponie gebracht werden muss. Auf Nachfragen der Anwohner berichtet Herr Köhrich weiter, dass die Anlieferung auf Bahnschienen seit 2003 nicht mehr stattfindet. Auch für die Fa. Hafemeister wäre die Anlieferung auf Schienen effektiver, denn ein Zug ersetzt 40 LKW-Ladungen. Seit dem die Bahn den Personenverkehr präferiert,  gibt es kaum gute Gütertransportverbindungen. Die Bahn räumt selbst die eigenen Baustellen mit LKWs ab und nicht per Bahn. Hilfreich wäre es, vom Bezirksamt Neukölln die Unterstützung zu erhalten, dass alle größeren Abrissaktionen wie z.B. das Heizkraftwerk ihren Bauschutt in der Deponie Schönefeld entsorgen müssen. Zur vertraglichen Verpflichtung Hafemeisters wird weiter erläutert, dass immer die verkehrsgünstigen Verkehrswege zu nutzen sind; dies ist allerdings global gesehen. In Berlin wird sehr viel auf dem Wasserweg transportiert, um dann nur die letzte Strecke zur Deponie mit LKWs zurückzulegen. Die Belastung der zwei genutzten Routen – Groß-Ziethener Chaussee und Kölner Damm – ist ausgeglichen, wobei seit Öffnung der Autobahnauffahrt Stubenrauchstraße eine leichte Zunahme für die Groß-Ziethener Chaussee zu verzeichnen ist. Von der Firma Hafemeister wird aber diese Straße nur im Rahmen der Öffnungszeiten der Deponie genutzt. Soweit die tägliche Anfuhr an Materialien gesenkt wird, verschiebt sich der Abschluss der Sicherungsmaßnahme um weitere Jahre. Auf Nachfragen eines Anwohners erläutert Herr Köhrich, dass die LKW-Fahrer als Subunternehmen regelmäßig auf den sensiblen Zufahrtsbereich durch die  Groß-Ziethener Chaussee hingewiesen werden und auch, dass die LKWs abzudecken sind. Es ist aber schwierig ein dauerhaftes Einhalten auch wirklich bei allen durchzusetzen, da die LKW-Fahrer natürlich bestimmten wirtschaftlichen Zwängen unterliegen.

 

In mehreren Redebeiträgen wird die Sinnhaftigkeit des Mini-Kreisverkehrs angezweifelt. Da sich die Verkehrsteilnehmer auch nicht an den Fußgängerstreifen vor der Kita halten, würde auch diese Kreisverkehrsregelung missachtet werden. Weiterhin sehen die Anwohner eine zu große Stau- und Unfallgefahr ausgehend von der Verzögerung des Verkehrsflusses. Weiter bitten die Anwohner die Geräuschentwicklung beim hier zusätzlichen Anfahren der LKWs und die Entwicklung der Feinstaubbelastung (bzw. die generelle Umweltbelastung) zu berücksichtigen. Auch gegen die Anlegung eines Angebotsstreifens für Radfahrer in einem Teilstück der Groß-Ziethener Chaussee spricht sich ein Anwohner aus.

 

Herr Dr. Richter, Professor des Fachbereiches Straßenplanung und Straßenbetrieb der TU Berlin, hebt die Vorzüge des Mini-Kreisverkehres hervor, der zwar in Berlin noch unüblich sei, aber hier lägen bereits gute Erfahrungswerte aus westdeutschen Städten vor.

 

Als Vorschlag wird weiter von einem Anwohner die Aufstellung von sog. Starenkästen gefordert. Herr BzStR Blesing weist darauf hin, dass diese zwar im Land Brandenburg verwendet werden, aber die VLB Berlin dies nicht täte. Außerdem würde die Maßnahme nur bei ortsunkundigen Fahrern greifen, andere würden ihre Geschwindigkeit in diesem Bereich einfach drosseln, um anschließend sofort wieder zu beschleunigen.

 

Als weiterer Vorschlag wird der Ausbau des Zwickauer Damms auf Seiten des Landes Brandenburg eingebracht. Hier erläutern Herr Scharmberg und Herr BzStR Blesing, dass das Land Brandenburg bereits in planungsrechtlichen Schritten auf den Ausbau des Zwickauer Damms verzichtet hat, sodass im Ergebnis die in Neukölln vorgehaltenen Vorbehaltsflächen zum Straßenausbau nunmehr vom Liegenschaftsfonds des Landes Berlin bereits veräußert werden bzw. zum Verkauf stehen.

 

Mehrere Anwohner fordern, den bislang noch bestehenden Tempo-50-Abschnitt auch wie die restliche Straße auf 30 km/h zu beschränken. Dieser Vorschlag wird als sinnvoll von Herrn Scharmberg für die nächste Ausschusssitzung vermerkt.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, über den Senat von Berlin bzw. über die gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Druck auf Brandenburg auszuüben, die notwendigen Straßenanbindungen der Gewerbegebiete zu schaffen und Rücksicht auf die Wohngebiete in Rudow zu nehmen. Außerdem soll auch die Deutsche Bundesbahn in Bezug auf die nicht mehr bestehenden Anlieferungen von Bauschutt über die Schienen angeschrieben werden.

 

Weiterhin fordern mehrere Anwohner ein Durchfahrverbot für LKWs ab 7,5 t. Hier kann Herr BzStR Blesing nur die Haltung der zuständigen VLB entgegnen, die eine den Durchgangsverkehr beschränkende Maßnahme nicht unterstützen wird und somit dem Bezirk die Ermächtigung fehlt, dieses anzuordnen.

 

Für alle Straßen wird eine stärkere stichpunktartige Kontrolle durch die Polizei gewünscht, um so die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung stärker einzufordern. Außerdem regt ein Bürger an, dass bei allen Maßnahmen auch mögliche Auswirkungen auf die Nebenstraßen geprüft werden, Stichpunkt Verdrängungsverkehr.

 

Wiederholt äußern die Anwohner, dass ein großes Problem in Bezug auf die Lärmbelästigung die unbeladenen LKWs seien.

 

Herr BzStR Blesing zitierte aus einer Stellungnahme der VLB zum Konzept: „ ...werden weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen, die nicht Bestandteil des Konzeptes sind, nicht mitgetragen“. Die VLB bestätigt die festgestellte Belastung der Straße in Quantität und Qualität. Es handelt sich bei der Groß-Ziethener Chaussee um eine Straße mit Vorfahrtsberechtigung, die den überörtlichen Verkehr von Rudow zur Gemeinde Groß-ziethen und nach Lichtenrade transportiert. Aufgrund der bestehenden Zwänge - die Sicherungsmaßnahme für die Deponie - sieht er kaum Alternativen, wie dieser Schwerlastverkehr auf andere Straßen umgeleitet werden kann, ohne dass riesige Umwege gefahren werden. Er weist nochmals darauf hin, dass bei einer stichprobenartigen Untersuchung 134 LKWs in der Zeit von 6.00 bis 17.00 Uhr zur und von der Deponie kommend gezählt wurden, jedoch der Schwerlastverkehr bezogen auf 24 Stunden für diese Straße zwischen 400 und 600 Fahrzeugen liegt.

 

Herr Steuer, Abgeordneter der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, sieht in dem vorgestellten Konzept überlegenswerte Vorschläge, die aber genauer diskutiert werden sollten und nicht wie anfänglich angekündigt, bereits in der nächsten Ausschusssitzung beschlossen werden sollten. Die Anwohner/-innen lebten schon so lange mit dem Zustand, dass es auf vier bis sechs Wochen nicht ankäme. Herr Scharmberg entgegnet, dass der Ausschuss in seiner Gesamtheit diesem Votum wohl nicht folgen wird, da hier die Anwohner mit bestimmten hier vorgestellten Maßnahmen einverstanden sind und die Verwaltung dann auch den Auftrag zur Umsetzung benötigt. Mit der Besprechung am 06.02.08 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ist das Thema dann aber nicht erledigt, sondern für die offenen/strittigen Bereiche wie die Groß-Ziethener Chaussee wird weiterhin nach einer Lösung gesucht.

 

Herr Scharmberg bedankt sich bei den Gästen und den Anwohnern für ihr zahlreiches Erscheinen und die oftmals konstruktiven Vorschläge. Herr BzStR Blesing sagt weiterhin zu, dass das Verkehrsgutachten nach Prüfung der Urheberrechte in der kommenden Woche auf der Seite http://www.berlin.de/ba-neukoelln/ eingestellt wird.

 

 

Berlin-Neukölln, den       Februar 2008

 

 

 

 

 

Peter Scharmberg                                        Cordula Simon

Vorsitzender                                                  Protokoll

 


 
 

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