Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Verwaltungsreform - Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
Herr Hikel erläutert, dass die anstehende Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) als Beitrag zur Verwaltungsreform im Rahmen des „Zukunftspakt Verwaltung“ beschlossen wurde. Der Zukunftspakt Verwaltung umfasst mehrere Handlungsfelder und Projekte, die vorrangig der Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung und der Optimierung der Verwaltungsstrukturen in den Berliner Bezirken dienen sollen. Einige dieser Maßnahmen erfordern eine Gesetzesänderung, vorrangig des BezVG, aber auch des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG). Die Gesetzesänderung zur Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung wird auch zum Anlass genommen, gleichzeitig weitere Änderungen einzuführen
Dazu gehören u. a. - einheitliche Strukturierung der Geschäftsbereiche der Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte, außerdem entsprechende Ausschussorganisation des Rates der Bürgermeister (dieser soll Fachausschüsse entsprechend den jeweiligen Geschäftsbereichen der Bezirksämter einsetzen) - Stärkung der Position der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister durch die bindende Zuordnung der Serviceeinheiten „Finanzen“ und „Personal“ zu dem Geschäftsbereich der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - Erweiterung des Bezirksamts um ein Mitglied („6. Bezirksstadtrat oder -rätin“), um den gestiegenen Anforderungen in einer wachsenden Stadt Rechnung zu tragen - Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken; Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden
Im Rahmen der ohnehin anstehenden Gesetzesänderungen Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung wird die Gelegenheit dazu genutzt, um weitere Änderungen gleich mit umzusetzen, beispielsweise die Schaffung einer Rechtsgrundlage im BezVG für die Bild- und Tonübertragung von Sitzungen der BVVen und ihrer Ausschüsse („Live Stream“) oder auch die Stärkung des Akteneinsichtsrechts der Bezirksverordneten im BezVG, um diesen die Kontrolle des Bezirksamts zu erleichtern. Zu den Beratungen im Abgeordnetenhaus sollen auch die Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen eingeladen werden. Einer der Gründe dafür ist, dass die Rolle der BVV beim Abschluss von Zielvereinbarungen bisher noch nicht festgelegt ist. |
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