Auszug - Gute Arbeit in Neukölln  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
1962/XX Gute Arbeit in Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm/Fin
Verfasser:1. Blumenthal, Mirjam
2. Beitritt: LINKE
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag.

 

Herr Hikel führt dazu aus.

 

Der Grundsatz „Gute Arbeit“ ist ein Bestandteil der Richtlinien der Regierungspolitik für die Jahre 2016-2021. Dabei geht es u.a. um gute, nicht gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen, Wertschätzung für die geleistete Arbeit inkl. einer angemessenen Entlohnung, die für den laufenden Lebensunterhalt ausreichend ist, aber auch für das Leben im Ruhestand.

 

Der öffentliche Dienst soll hier eine Vorbildfunktion einnehmen. Im Land Berlin wurde dazu u.a. der Landesmindestlohn von 12,50 Euro/Stunde geschaffen, wenn es um den Mindestlohn bei öffentlicher Auftragsvergabe geht. Bei Arbeitsverhältnissen der öffentlichen Hand soll grundsätzlich auf sachgrundlose Befristungen verzichtet werden. Prekäre Arbeit soll damit zurückgedrängt werden.

 

Die Integration langzeitarbeitsloser Menschen gehört ebenso dazu. In Zusammenarbeit mit den Jobcentern und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird hier das Projekt SGE (Solidarisches Grundeinkommen) vom Bezirk unterstützt. Dazu sind bzw. werden fast 20 Langzeitarbeitslose als Schulhausmeisterassistenten für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Rund die Hälfte davon hat bereits begonnen zu arbeiten.

 

Der Antrag aus der SPD-Fraktion ist mit der Bitte verbunden, Leitlinien für „Gute Arbeit in Neukölln“ zu erarbeiten. Dass was Verwaltung bereits tut, macht Leitlinien oder ein Konzept für „Gute Arbeit“ überflüssig. Es sind am Ende auch weniger Leitlinien gefragt, als praktisches Handeln, die Verwaltung arbeitsfähig zu erhalten. Der Fachkräftemangel ist unübersehbar und wird sich in den nächsten Jahren verstärken, wenn man allein nur an die Baby-Boomer-Generation denkt, die in ca. fünf Jahren mit ihren Verrentungen beginnen wird.

 

Es wird bereits viel getan:

-          Der Bezirk bildet über die Maßen aus, wie bereits zu TOP 7 ausgeführt. Von rd. 2000 Beschäftigten sind rd. 120 Nachwuchskräfte.

-          Stellen werden bei bekanntem Freiwerden noch in der aktiven Zeit der Dienstkraft ausgeschrieben um einen Wissenstransfer zu ermöglichen, ansonsten sofort mit Bekanntwerden einer Veränderung.

-          Die Bezahlung erfolgt stets aufgrund rechtssicherer Eingruppierungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).

-          Der Landesmindestlohn von 12,50 Euro wird aufgrund der Tariferhöhungen und der Hauptstadtzulage selbst bei der niedrigsten Entgeltgruppe 1 nicht mehr unterschritten.

-          Das Bezirksamt hat gegenüber dem Regierenden Bürgermeister schriftlich erklärt, grundsätzlich auf die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen zu verzichten.

-          Durch Ausnutzung der vorhandenen Möglichkeiten der Prämiengewährung an leistungsstarke Dienstkräfte (jährlich bis zu 10% der Dienstkräfte) wird das Bezirksamt auch dem wertschätzenden Gedanken gerecht.

-          Das Ganze wird künftig noch mit speziellen Personalmarketingmaßnahmen unter der Überschrift „Typisch Neukölln“ unterstützt (Anlage). Dazu gehören kurze Video-Clips, Plakatierungen und Edgar Cards sowie die Nutzung verschiedener Social-Media-Kanäle, wie Instagram, Linkedin oder Xing.

 

Die Fraktion der SPD gibt zu bedenken, dass ihr Antrag nicht so fokussiert auf die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung gemeint war. Um dies genauer zu formulieren bittet sie um Vertagung.

 

Der Antrag wird vertagt.


 
 

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