Auszug - Einspruch gegen die Ordnungsmaßnahme gemäß § 56 GO Neukölln  

 
 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 23.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
 
Beschluss


Frau stellvertretende Vorsteherin Lanske übernimmt die Sitzungsführung.

 

§ 56 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen

 

Gegen die von der/dem Vorsteher/in verfügte Ordnungsmaßnahme kann die/der betroffene Bezirksverordnete spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die BVV entscheidet über den Einspruch ohne Beratung.

 

Der Einspruch wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1) und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD(2) und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch bei Enthaltung der AfD(1) abgelehnt.


 
 

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