Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Einspruch gegen die Ordnungsmaßnahme gemäß § 56 GO Neukölln
Frau stellvertretende Vorsteherin Lanske übernimmt die Sitzungsführung.
§ 56 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
Gegen die von der/dem Vorsteher/in verfügte Ordnungsmaßnahme kann die/der betroffene Bezirksverordnete spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die BVV entscheidet über den Einspruch ohne Beratung.
Der Einspruch wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(1) und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD(2) und der Fraktionslosen Babilon und Zielisch bei Enthaltung der AfD(1) abgelehnt. |
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