Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Masken- und Desinfektionspflicht im Bezirksamt
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in allen seinen Gebäuden bei Wiederaufnahme des normalen Betriebs, das heißt nach Aufhebung der aktuellen Kontaktsperre, eine Maskenpflicht für 1.) Besucher und 2.) Mitarbeiter mit Kundenkontakt zu erlassen. Bei Mitarbeitern ohne Kundenkontakt ist auf die Einhaltung des Sicherheitsabstands zu achten. Ist dieser nicht gewährleistet, muss ebenfalls ein Mundschutz angelegt werden. Dazu eignen sich einfache OP-Masken, notfalls auch selbstgenähte Masken oder sogar einfache Tücher, die über Mund und Nase angelegt werden. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, zumindest im öffentlichen Bereich seiner Gebäude für eine ausreichende Desinfizierung zu sorgen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(2) und der Gr. FDP gegen die Stimmen der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der AfD(1) beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt. |
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