Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Inklusion auf Spielplätzen!
Das Grünflächenamt erklärt, es gilt seit über 20 Jahren im Neuköllner Grünflächenamt das Kriterium, dass die Eingänge zu Spielplätzen barrierefrei zugänglich sein müssen. Ebenso gilt, das es auf jedem Spielplatz mit entsprechender Größe des Spielplatzes und daraus resultierenden Möglichkeiten, auch barrierefreie Spielangebote vorhanden sein sollen. So gibt es in einzelnen Spielanlagen z.B. Rampen und Podeste mit Radabweisen, die dann auch für auf einen Rollstuhl angewiesene Kinder bespielbar sind. Schaukeln für Rollstuhlfahrer benötigen eine besondere Fallschutzfläche, die einerseits das Befahren mit dem Rollstuhl ermöglicht und andererseits eben auch Fallschutzeigenschaften. Aufgrund der mechanischen Sicherungen ist eine fachkundige Betreuung erforderlich. Dies ist auf einem öffentlichen Spielplatz nicht gegeben. Derartige Schaukeln sind nur auf Spielplätzen, die auf dem Gelände einer Einrichtung stehen. Herstellerfirmen sprechen von Aufstellorten z.B. im Freizeitbereich von Inklusionsschulen und entsprechenden Behinderteneinrichtungen, wo es Betreuer oder Therapeuten gibt, die den gehandicapten Menschen hier Hilfe und Unterstützung geben können. Der Antrag wird abgelehnt. |
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