Auszug - Bericht zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Seidel, der sich dem Ausschuss kurz vorstellt und in der Folge die wesentlichen Aspekte der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vorstellt. Begleitend gibt es eine Präsentation, welche als Anlage zum Protokoll zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Umsetzung des BTHG erfolgt in vier Stufen, aktuell befindet sich diese in Reformstufe 3 (Einführung des SGB IX) zum 01.01.2020. Im Vordergrund der Eingliederungshilfe steht als Ziel die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen im gewählten Sozialraum (Sozialraumorientierung). Kernbotschaft hier ist ein Paradigmenwechsel weg von der Sozialhilfe hin zur Teilhabe. Herr Seidel geht hierzu auf die Begriffsbestimmungen im SGB IX ein und erläutert die wesentlichen, nachfolgenden Änderungen.

 

-          einheitliche standardisierte Bedarfsermittlung

-          keine stationäre Eingliederungshilfe -> besondere Wohnformen

-          Sozialraumorientierung

-          weitgehende Einkommens-und Vermögensunabhängigkeit

-          kein Rückgriff auf Lebens-/Ehepartner*innen

 

Herr Seidel beantwortet hierzu erste Fragen der Mitglieder und erläutert im Weiteren die Umsetzung des Gesetzes im Land Berlin. Hierfür wurde ein neuer Rahmenvertrag geschlossen, der u.a. auch den Übergang des bisherigen Rechts in die neuen Rechtsgrundlagen regelt. Auf Bezirksebene wird ein Teilhabebeirat installiert, der sich in Neukölln am 30.01.2020 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenfinden wird. Aus diesem Gremium wird zudem ein Widerspruchsbeirat gebildet. Das sog. Haus der Teilhabe aus Sozialamt und Jugendamt wird im Bezirk Neukölln nicht durch räumliche Zusammenlegung entstehen. Zwischen den Ämtern besteht seit Jahren eine gut funktionierende Kooperationsvereinbarung. Für die Anwendung des neuen Teilhaberechts werden beide Teilhabefachdienste der Ämter ein neues Kooperationsbündnis eingehen, welches bis zum 01.07.2020 fixiert werden soll. Für das einheitliche Bedarfsermittlungsinstrument in Berlin (TIB) ist die Pilotphase bereits abgeschlossen. Die Evaluation zeigt einen erheblichen Mehraufwand bei der Ermittlung der Bedarfe, so dass die Einführung auf Beginn der zweiten Jahreshälfte 2020 verschoben wurde. Im ersten Halbjahr 2020 erfolgen die Schulungen der Beschäftigten. Insgesamt erhalten die Bezirke für die Umsetzung des neuen Gesetzes 92 Stellen in den Ämtern für Soziales. Der Bezirk Neukölln erhält davon 10 Stellen, welche sich bereits im Ausschreibungsverfahren befinden. Die Personalbemessung wird aus Sicht der Bezirke als auch der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als unzureichend angesehen.

 

Frau Gloeden greift die letzte Aussage von Herrn Seidel auf und bittet um Erläuterung. Herr BzStR Biedermann geht hierzu kurz auf die bisherigen Überlegungen bei der Umsetzung ein. Es gab einen langen Prozess, insbesondere auch bezüglich der Frage in welcher Struktur das Gesetz zukünftig umgesetzt werden soll, insbesondere ob hierfür ein eigenes Landesamt, eine Regionalisierung der Aufgabe oder eigene Teilhabeämter in den Bezirken geschaffen werden sollen. Am Ende stand die Entscheidung, Teilhabe als Fachdienste innerhalb der Ämter für Soziales und Jugend in den Bezirken zu implementieren. Hierbei standen und stehen sich unterschiedliche fachliche und finanzielle Betrachtungswinkel der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales und Finanzen gegenüber. Im Ergebnis steht der o.a. Zuwachs, mit dem die Umsetzung erfolgen soll. Seit vergangener Woche sind nun auch die vorgesehenen Eingruppierungen bekannt, mit denen jetzt die angesprochenen Ausschreibungsverfahren initiiert werden. Die sozialräumliche Orientierung wird durch Herrn BzStR Biedermann ausdrücklich begrüßt, gleichwohl gibt es noch einige ungelöste Fragen, für die es einer Regelung bedarf. Frau Schoenthal möchte wissen, ob der betroffene Personenkreis in den Umsetzungsprozess eingebunden war. Dies wird durch Herrn Seidel bejaht. Die weitere Einbindung erfolgt über den Teilhabebeirat.

 

Der Ausschuss bittet aufgrund der wichtigen aber auch komplexen Materie, die Präsentation bereits vor dem Protokoll zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Vorsitzende bedankt sich für den ausführlichen Bericht und beabsichtigt, das Thema in einem Jahr erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Sie wünscht viel Erfolg bei der Umsetzung und schließt den Tagesordnungspunkt.


 
 

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