Auszug - Änderung der Geschäftsordnung IV  

 
 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 4.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1611/XX Änderung der Geschäftsordnung IV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungGeschäftsordnung
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungBeschlussempfehlung - 1. Lesung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§33 – Absatz 4 wird geändert:

Pro Fragesteller/in ist maximal eine Einwohnerfrage zulässig. Die Fragen sind spätestens 10 Tage vor der Sitzung der/dem Vorsteher/in schriftlich bis 12 Uhr einzureichen. Sie müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung haben. Über die formale Zulässigkeit entscheidet die/der Vorsteher/in. Die Bürger/innen werden bei Abgabe ihrer Fragen im BVV-Büro in eine Frageliste eingetragen und in der Sitzung der Reihe nach aufgerufen.

 

Absatz 5 wird ergänzt:

Die Einwohneranfrage sollte mit einer kurzen Begründung nicht mehr als drei Minuten beanspruchen und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie darf aus bis zu zwei Teilfragen bestehen, die im thematischen Zusammenhang stehen müssen. Eine Nachfrage der/des Fragestellenden ist zulässig. Die Antworten werden nicht besprochen.

 

Herr BV K. Schulze begründet als Ausschussvorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter, Herr BV Licher, Herr BV Preuß, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der LINKEN(5), der AfD(5) und des Fraktionslosen Kapitän gegen die Stimmen der SPD(17), der CDU(9) und der Grünen(7) bei Enthaltung der Grünen(1) und der Gr. FDP(2) abgelehnt, da die erforderliche 2/3 Mehrheit von 37 Ja-Stimmen nicht erreicht worden ist.


 
 

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