Auszug - Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten  

 
 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 4.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1437/XX Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDGesundheit
Verfasser:1. Schröter, Steffen
2. Beitritt: Fraktionslose, Zielisch, Anne
Koglin, Jürgen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob Drogenkonsumenten zum Einsammeln der benutzten Drogenkonsumutensilien an Grünstreifen, Parkanlagen, U/S Bahn oder Spielplätzen verpflichtet oder bewegt werden können, um die gesundheitliche Gefahr, die von den benutzten Spritzen ausgehen, für die Anwohner, insbesondere Kinder zu minimieren.

 

Herr BV Koglin begründet als stellvertretender Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Gesundheit die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der AfD(4) bei Enthaltung der AfD(1) und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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