Auszug - Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 23.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1437/XX Einsammeln von benutzten Drogenspritzen – Sinnvolle Beschäftigung von Drogenkonsumenten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDGesundheit
Verfasser:1. Schröter, Steffen
2. Beitritt: Fraktionslose, Zielisch, Anne
Koglin, Jürgen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


BV Schröter begründet den Antrag 1437/XX. Mit Blick auf die Drogenproblematik müsse jetzt gehandelt werden. Dabei sollten aber auch die Beschäftigten des Grünflächenamtes und des Ordnungsamtes entlastet werden. Daher sollten Drogenkonsumenten für die Reinigung herangezogen werden. Er sieht die Gefahr einer Verstärkung der Problematik in Zukunft, da der Senat keine hinreichende Unterstützung für den Bezirk leistet.

 

Herr Liecke stellt fest, dass zwar auch Beschäftigte des Bezirksamtes und der Polizei Spritzen aufsammeln, die Hauptlast aber beim dafür beauftragten Träger der Straßensozialarbeit liegt. Herr Jas ergänzt, dass von Januar bis August 2019 2.500 eingesammelte Spritzen gemeldet wurden. 2.040 Spritzen davon wurden über die Straßensozialarbeit (Idefix) eingesammelt. 232 von der „Spielplatzkolonne“ des Grünflächenamtes und 142 über andere Beteiligte (Ordnungsamt, Polizei, Bürgerinnen und Bürger etc.). In diesen Zahlen sind die Sammlungen aus Spritzenmülleimern nicht enthalten. Das Projekt Idefix, das über ESF finanziert wird, hatte 2017 2.187 Spritzen aufgesammelt. Die Straßensozialarbeit im gleichen Zeitraum 1.919. Von Seiten der BVG, BSR oder S-Bahn GmbH erfolgen keine Meldungen über Spritzenfunde.

Gesundheitsstadtrat Liecke ist aus diesen Gründen nicht von der Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen überzeugt. Zudem ist die Zielrichtung des Antrages nicht klar, da nicht jeder Straftäter suchtkrank ist.

 

Herr Schröter fragt nach, ob es angedacht ist, ehemalige oder aktuelle Drogenkonsumenten grundsätzlich zur Reinigung des öffentlichen Raumes einzusetzen.

 

Herr Jas erläutert, dass dies bei Idefix bereits stattfindet, jedoch gewisse Voraussetzung an Verantwortungsbereitschaft und Verlässlichkeit erfüllt sein müssen. Das trifft bei Drogenkonsumten in vielen Fällen gerade nicht zu.

 

Herr Koglin ergänzt, dass Arbeitssuchende Personen nach § 16i SGB II nicht eingesetzt werden dürfen.

 

Herr Liecke ergänzt, dass das Parkmanagerprogramm ebenfalls zur Bearbeitung der Problemlage eingesetzt wird.

 

Herr Hecht weist darauf hin, dass eine Verpflichtung wie im Antrag erwähnt, rechtlich nicht möglich ist. Er lehnt zudem den Geist des Antrages als „Vergeltungsmaßnahme“ ab. Dem stimmt Herr Dr. Kopp zu. Kern des Antrages sei die Demütigung suchtkranker Menschen.

 

Abstimmung über 1437/XX

Ja: 1

Nein: alle übrigen Ausschussmitglieder.

 

Damit lehnt der Ausschuss den Antrag ab.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen