Auszug - „Diese eG“ ist keine Option für Neukölln  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1444/XX „Diese eG“ ist keine Option für Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Leppek, RolandFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 3. Lesung
 
Beschluss


Herr Wittke begründet stellvertretend für Herrn Leppek den Antrag und ergänzt diesen um aktuelle Informationen aus der Presseberichterstattung (Tagesspiegel), wonach bei der Genossenschaft rd. 50 Mio. € an Verbindlichkeiten bestehen. Er verweist zudem auf die Antwort des Senats vom 29.08.2019 auf eine Schriftliche Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus (Drs. 18-20541, Nachfrage Herr Szczepanski), auch im Hinblick auf die durch die Mieter*innen zu erwerbenden Genossenschaftsanteile. Zusammengefasst steht dieses Modell auf einer wackligen gesetzlichen Grundlage und stellt ein Risiko dar.

 

Herr Laumann kritisiert zunächst die einseitige Berichterstattung des Tagesspiegels. Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage kann nach seiner Auffassung auch anders interpretiert werden. Die wirtschaftliche Situation der Diese eG mag schwierig und die Finanzierung in der kurzen Zeit sicher auf Kante genäht sein. Wenn Mieter*innen durch den Erwerb der Genossenschaft jedoch ihr Haus retten können, ist dies für ihn legitim. Eine Stasi-Vergangenheit besteht bei den jetzt handelnden Verantwortlichen nicht. Das Erwerbsmodell von vornherein auszuschließen, hält er für falsch und lehnt den Antrag daher ab.

 

Herr Wittke möchte auf die Verquickung von Wirtschaft und Politik hier nicht weiter eingehen. Das Risiko besteht bei einem Vorkauf durch die Diese eG nicht nur für die Mieter*innen sondern auch für den Bezirk, der das Vorkaufsrecht zu Gunsten der Diese eG ausübt und im Fall eines Scheiterns in der Haftung steht.

 

Herr BzStR Biedermann ist verwundert über die Begründung des Antrags an einigen Stellen bzw. kann die Begründung als solche nicht nachvollziehen. Das Bezirksamt geht mit dem Instrument Vorkaufsrecht sehr sorgsam um. Nach seinem Kenntnisstand ist die Diese eG bisher allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und arbeitet intensiv daran, ihre Finanzbasis breiter aufzustellen. Es besteht dort zudem ein hoher Sachverstand. Die Genossenschaft hat eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, bevor sie überhaupt als begünstigte Dritte zur Verfügung steht. Demnach z.B. erst dann, wenn kein städtisches Unternehmen oder eine andere Genossenschaft zum Zuge kommt bzw. mindestens 70 % der Mieter*innen dem Modell zustimmen. In Neukölln ist es bisher nicht dazu gekommen. Zusammengefasst ist für ihn die Pauschalität des Antrags nicht zielführend. Dass er politisch eine andere Auffassung vertritt, dürfte bekannt sein.

 

Herr Morsbach möchte wissen, was im Fall einer Pleite passieren würde. Herr BzStR Biedermann erläutert, dass der Bezirk nicht direkt in den Vorkauf eintritt. Ob durch eine etwaige Aufhebung eines Bescheides in gewissen Konstellationen Schadenersatzansprüche entstehen könnten, ist im jeweiligen Einzelfall zu bewerten.

 

Für Frau Fuhrmann bestanden bei der Diese eG anfangs sicher Schwierigkeiten, die Finanzierungen abzusichern. Sie kann die Besorgnis verstehen und die Genossenschaft gehört nicht zu ihren Favoriten, wenn es um den Vorkauf geht. Gleichwohl sollten mögliche Dritte für einen Vorkauf nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

 

Herr Wittke gibt abschließend zu bedenken, dass städtische Unternehmen wegen der Unwirtschaftlichkeit der Objekte oftmals nicht als Dritte zur Verfügung stehen. Wenn hier nun eine Genossenschaft einspringt, ändert dies nichts am bestehenden Risiko.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Die Fraktionen der CDU und AfD stimmen für den Antrag, die Linke enthält sich, SPD und Grüne stimmen dagegen. Im Ergebnis wird der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen