Auszug - Verschiedenes  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende begrüßt die Mieter*innen des Hauses Leinestraße 8 im Ausschuss, deren Haus verkauft wurde und es Schwierigkeiten gibt, einen begünstigten Dritten zur Ausübung des Vorkaufsrechts zu finden. Sie übergibt das Wort an die Gäste. Diese bedanken sich für die Möglichkeit, hier heute zu sprechen und verlesen eine Erklärung der Hausgemeinschaft. Sie appellieren abschließend an die Verwaltung, das Vorkaufsrecht auszuüben.

 

Die Vorsitzende bittet Herrn BzStR Biedermann um Stellungnahme. Dieser versichert, dass die Verwaltung alles in ihrer Möglichkeit stehende unternimmt, um die Mieter*innen zu schützen. Dazu besteht ständiger Kontakt zu städtischen Wohnungsgesellschaften, als auch zu den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen und Finanzen. Er teilt die Ansicht der Hausgemeinschaft, dass die Diskussionen um den Mietendeckel die Anwendung des Vorkaufsrechts schwierige gestaltet. Er ermuntert die Hausgemeinschaft, weiter aktiv zu bleiben. So lange die Frist nicht abgelaufen ist, wird die Verwaltung nichts unversucht lassen, einen begünstigten Dritten zu finden.

 

Auf die Frage der Hausgemeinschaft, ob eine Abwendungsvereinbarung vorgelegt wurde, teilt Herr BzStR Biedermann mit, dass dies der Fall ist, das eingereichte Angebot gleichwohl derzeit nicht ausreichend ist. Frau Fuhrmann schließt daraus, dass der Käufer eine eigene Version für die Abwendungsvereinbarung eingereicht hat. Dies wird von Herrn BzStR Biedermann bestätigt. Auf Nachfrage von Herrn Piehl erläutert er das Verfahren zum Vorkaufsrecht. Frau Fuhrmann möchte i.d.Z. wissen, wie die Suche nach einem Dritten funktioniert und ob es die Möglichkeit einer Zwischenlösung über den Bezirk gäbe.

 

Herr BzStR Biedermann erläutert daraufhin nochmals das Verfahren. Die Ausübung des Vorkaufsrechts wird immer zu Gunsten eines Dritten ausgeübt, der das Gebäude, ggf. mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Finanzen, dann erwirbt. Die Gebäude befinden sich daher für keine einzige logische Sekunde im Eigentum des Bezirks. Die Verwaltung hat zudem keine Kompetenz für die Bewirtschaftung eines Gebäudes. Die Bezirke sind angehalten nur bei einer städtischen Wohnungsgesellschaft anzufragen. Seine Abteilung hat dennoch bei drei Gesellschaften angefragt, sowie durch sein Büro auch bei einer Reihe von Genossenschaften. Durch die Mietendeckeldiskussion ist die Bereitschaft merklich zurückgegangen. Er bleibt ihm daher Stand jetzt nur der Rat an die Hausgemeinschaft, flammende Appelle an die Politik zu richten. Die Hausverwaltung greift den Rat zugleich auf und bittet die Fraktionen im Ausschuss um Unterstützung.

 

Ein Gast aus der Hausgemeinschaft fragt, ob mit mehr Personal die Möglichkeiten besser wären. Herr BzStR Biedermann hat hierfür Verständnis, er hätte natürlich gern mehr Personal, gleichwohl sieht es das Verfahren bei der Prüfung des Vorkaufsrechts mit dem bestehenden Personal im Stadtentwicklungsamt sowie in seinem Büro ordentlich aufgestellt. Die Hausgemeinschaft kann dies aufgrund des bisherigen Sachstandes nicht nachvollziehen und kritisiert die bisherigen Bemühungen des Bezirks. Herr BzStR Biedermann kann dies nicht so stehenlassen. Seine Mitarbeiter*innen kümmern sich gleichermaßen intensiv um alle Vorkaufsfälle, so auch für das Haus in der Leinestraße 8. Auch bei Häusern ohne Vernetzung der Mieter*innen konnte der Bezirk das Vorkaufsrecht erfolgreich ausüben. Ungeachtet dessen, hilft es seiner Meinung nach, Öffentlichkeit zu erzeugen.


 
 

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