Auszug - Erörterung der sehr problematischen fehlenden ärztlichen Leitung in der Gesundheitsabteilung - zu dieser Thematik steht dem Ausschuss der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Gesundheit, Herr Martin Matz, zur Verfügung -  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 27.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Koglin begrüßt anlässlich des Tagesordnungspunktes Herrn StS Matz und bedankt sich zunächst einmal dafür, dass er sich die Zeit nimmt, sich mit dem Neuköllner Gesundheitsausschuss zu der Problematik hinsichtlich der Besetzung bzw. Nachbesetzung von freien Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auszutauschen. Anschließend erteilt er Herrn StS Matz das Wort, der sich zuerst ebenfalls für die Einladung bedankt und eingangs darum bittet, dass es im Rahmen der Diskussion zu keiner Vermischung der Verantwortlichkeiten in der in Rede stehenden Angelegenheit kommt. Er beabsichtigt darüber zu berichten, wie der Personalnotstand in den Gesundheitsämtern wahrgenommen wird und welche Bemühungen es auf Senatsebene dazu gibt. Es steht aus seiner Sicht außer Frage, dass es schwierig ist, die offenen Stellen im ÖGD zu besetzen. Des trifft aus seiner Sicht auch auf die Besetzungen von Arztstellen in Krankenhäusern etc. zu, denn es gibt generell zu wenig Ärztinnen und Ärzte. Hinsichtlich der Stellenbesetzung im ÖGD stellt die aktuelle Besoldungssituation auch aus Sicht von Herrn StS Matz ein Hindernis dar. Zwischenzeitlich ist der Gehaltsunterschied zwischen Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern und denen im ÖGD 4-stellig. Gewünscht war zu diesem Problem seitens der Senatsverwaltung eine tarifliche Lösung. Die Tabelle im TV-L findet jedoch ausschließlich Anwendung auf Ärztinnen und Ärzte in Universitätskliniken. Es wäre aus seiner Sicht Aufgabe der Gewerkschaft Verdi gewesen, im Rahmen der Tarifverhandlungen einzubringen, dass diese Tabelle auch für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD gelten soll. Da es eine solche tarifliche Lösung nicht gibt, wurde an einer Verfahrensauflassung analog der Hamburger Verfahrensweise gearbeitet. Dieser Verfahrensauflassung hat der Hauptpersonalrat nicht zugestimmt. Herr StS Matz berichtet in diesem Zusammenhang weiter, dass die bezirklichen Personalräte nach seinem Kenntnisstand dem Hauptpersonalrat geraten haben, der in Rede stehenden Regelung nicht zuzustimmen. Auch das folgende Einigungsgespräch hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. In diesem Zusammenhang teilt Herr StS Matz mit, dass der Hauptpersonalrat im Nachgang zu dem Einigungsgespräch verbreitet hat, dass es Bezirke gäbe, die das Problem der freien Stellen, wie es z.B. in Neukölln besteht, nicht haben. Dieser Behauptung ist er nachgegangen und kann im Ergebnis sagen, dass es zwar Berliner Bezirke gibt, die weniger offene Stellen haben, was aber daran liegt, dass mit dem letzten Doppelhaushalt dort auch weniger Stellen eingerichtet wurden, die es zu besetzen galt. Da eine Überzeugung des Hauptpersonalrats hinsichtlich einer Zustimmung zur Regelung der Verfahrensauflassung nicht absehbar ist, gilt es die Entscheidung der Einigungsstelle in dieser Angelegenheit abzuwarten. Herr StS Matz macht darauf aufmerksam, dass die Zwischenzeit dafür genutzt wird, um anderweitig Entlastung zu schaffen. So hat die Kommunale Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eine Untersuchung über die Einstufung in den Bezirksämtern durchgeführt, bei der auch die Stelle des Amtsarztes berücksichtig wurde. Künftig soll die Stelle eines Amtsarztes demnach nach B2 anstatt nach A 16 besoldet werden. Dies erfordert jedoch auch eine entsprechende Änderung der Besoldungsverordnung. Die hierfür zuständige Senatsfinanzverwaltung wird diese Änderung nach aktuellem Kenntnisstand von Herrn Matz im 2. Halbjahr in das Abgeordnetenhaus von Berlin einbringen. Er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass im Rahmen der aktuell stattfindenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 diese entsprechende Anhebung berücksichtig werden sollte. Auch die Besoldung der Stellvertreterinne und Stellvertreter muss in diesem Zusammenhang überprüft werden. Die Senatsverwaltung hat die Bezirke darüber entsprechend informiert.

 

Des Weiteren weißt Herr StS Matz darauf hin, dass es aller Voraussicht nach im Herbst Gespräche zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und dem Marburger Bund geben wird, um auch für den ÖGD eine tarifliche Regelung zu finden. Es ist jedoch fraglich, ob dies nachträglich umsetzbar ist.

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Herr StS Matz informiert Herr BzStR Liecke darüber, dass vor kurzem ein gemeinsames Gespräch zwischen Herrn StS Matz, Herrn Dr. Zintel und ihm selbst stattgefunden hat und darauf hingewiesen wurde, dass zukünftig nicht mehr sichergestellt werden kann, dass alle Aufgaben erfüllt werden. Herr BzStR Liecke berichtete dazu bereits in der 17. Sitzung des Gesundheitsausschusses. Aktuell sind im Gesundheitsamt 10 Arztstellen unbesetzt. Herr BzStR Liecke betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass er nicht in Frage stellt, die Verantwortung für eine auskömmliche Besetzung im Gesundheitsamt zu tragen. Da die dafür erforderlichen Instrumente jedoch nicht zur Verfügung stehen, sieht er hier wenige Erfolgschancen. Es werden bereits gemeinsam mit dem Steuerungsdienst alle Hebel genutzt, um die offenen Stellen zu besetzen. In Teilen ist der Bezirk hier auch erfolgreich, so zum Beispiel bei der Besetzung von Arztstellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Dies ist nicht zuletzt erforderlich, um Herrn Dr. Zintel als kommissarischen Leiter des Gesundheitsamtes zukünftig zu entlasten. Gleichwohl kann Herr Dr. Zintel die umfangreichen Aufgaben eines Amtsarztes nicht vollständig abdecken.

 

Herr BzStR Liecke führt weiter aus, dass er die Option analog des Hamburger Modells mit dem Vorsitzenden des bezirklichen Personalrats kommuniziert und um Unterstützung gebeten hat. Der Vorsitzende des bezirklichen Personalrates hat jedoch deutlich gemacht, dass er dem Hauptpersonalrat in dieser Angelegenheit nicht „in den Rücken fallen“ würde. Auch die Vorsitzende des Hauptpersonalrates wurde von Herrn BzStR Liecke angeschrieben und um Zustimmung zur Regelung analog der Stadt Hamburg gebeten.

 

Herr BzStR Liecke macht deutlich, dass der anhaltende Personalmangel bereits Auswirkungen hat. So wäre die Eskalation des Polizei- und Feuerwehreinsatzes am 18. Juni, bei dem 12 Einsatzkräfte verletzt wurden, vielleicht vermeidbar gewesen. Der Angreifer ist im bezirklichen sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) bekannt und in Betreuung. Aufgrund des anhaltenden Personalmangels konnten die Fachärzte des SpD jedoch nicht vor Ort sein. Grundsätzlich wäre die notdiensthabende Ärztin im Tandem mit einem Sozialarbeiter zum Ort des Geschehens gefahren und wäre mit dem Betroffenen auf Grundlage eines bereits bestehenden Vertrauensverhältnisses in Kontakt getreten. Mit einer fachärztlichen Einschätzung und dem entsprechenden Hilfeangebot hätte die Situation vor Ort ohne Eskalation geklärt werden können. In dieser Form laufen Notdiensteinsätze des SpD jedoch regelmäßig erfolgreich und meist ohne gewalttätige Übergriffe ab.

 

Im Rahmen des Krisenmodus wird es am morgigen Tag einen gemeinsamen Termin mit den Ärztinnen und Ärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes geben, in dem es um Haftungsfragen geht, wenn eine Entscheidung zu einem Schadensfall führen sollte. Herr BzStR Liecke macht deutlich, dass man die Kolleginnen und Kollegen Rechtssicherheit geben und deutlich machen muss, dass der Bezirk hinter ihnen steht. Er macht in diesem Zusammenhang noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass es in Neukölln ab August keinen einzigen verbeamteten Arzt mehr geben wird. Eine Verbeamtung ist für die derzeit tätigen Ärztinnen und Ärzte auch nicht attraktiv. Herr BzStR Liecke ist davon überzeugt, dass es zur Lösung der in Rede stehenden Problematik unumgänglich ist, die Deckelung der möglichen Zulage bei 7% aufzuheben, um ebenfalls eine 20%- ige Zulage zahlen zu können – wie in anderen Bundesländern üblich. Dies wird seitens der Senatsfinanzverwaltung jedoch abgelehnt.

 

Herr BzStR Liecke erinnert noch einmal daran, dass der einzige Bewerber aus drei Ausschreibungsverfahren wegen der Bezahlung von einem Beschäftigungsverhältnis in Berlin Abstand genommen hat. Die Kosten für die drei durchgeführten Ausschreibungen belaufen sich zwischenzeitlich auf 30.000,00 Euro. Diese finanziellen Mittel hätte Herr BzStR Liecke bevorzugt in die Bezahlung eines Amtsarztes investiert, um so die derzeitige Krisensituation abzuwenden.

 

Herr BzStR führt weiter aus, dass auch die personelle Situation im SpD derzeit sehr angespannt ist. Er hofft jedoch durch die Nachbesetzung von zwei offenen Stellen dazu führt, dass in diesem Fachbereich in den nächsten Monaten wieder eine arbeitsfähige Struktur vorhanden ist. Es ist darüber hinaus geplant, eine zusätzliche Arztstelle im SpD zu besetzen.

 

Im Nachgang zu den Ausführungen von Herrn BzStR Liecke macht Frau Gloeden deutlich, dass die problematische Situation bereits seit Jahren auch auf Senatsebene bekannt ist und sie dies insbesondere vor dem Hintergrund unverantwortlich findet, dass mit dem Vivantes Klinikum Neukölln ein Krankenhaus der Maximalversorgung im Bezirk vorhanden ist. Sie bittet dringend darum, die Angelegenheit auf Senatsebene beschleunigt zu klären.

 

Herr Fischer stellt die Frage in den Raum, wie weiter verfahren wird, wenn die Einigungsstelle eine Entscheidung trifft, die nicht im Sinne der Senatsverwaltung bzw. der Bezirke ist. Des Weiteren betrachtete er es als schwierig, wenn die alleinige Verantwortung hinsichtlich der tarifrechtlichen Einigung im Rahmen der Tarifverhandlungen der Gewerkschaft Verdi zugeschoben wird. Auch ist es für ihn nicht ganz nachvollziehbar, aus welchem Grund eine Verbeamtung für die Ärztinnen und Ärzte nicht attraktiv ist. Hierzu führt Herr Dr. Zintel aus, dass die in Rede stehenden Stellen in der Regel mit sehr erfahrenen und damit auch älteren Ärztinnen und Ärzten besetzt sind, für die aufgrund des Lebensalters eine Verbeamtung nicht mehr attraktiv ist.

 

Auf die Frage von Herrn Fischer, ob es sinnvoll wäre, den bezirklichen Personalratsvorsitzenden zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um die Problematik der Ablehnenden Haltung des Hauptpersonalrates noch einmal zu besprechen, macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass man aus seiner Sicht nichts unversucht lassen sollte. Herr Koglin nimmt diese Anregung auf, setzt jedoch keine großen Hoffnungen in ein solches Gespräch.

 

Herr Hecht bezieht sich noch einmal auf das KGST-Gutachten und bittet um Mitteilung, ob dann alle Stellen im ÖGD überprüft und ggf. besser bezahlt werden. Herr StS Matz informiert, dass es nicht alle Stellen betreffen wird.

 

Herr Dr. Zintel macht deutlich, dass die Ist-Lage aus seiner Sicht dafür spricht, dass eine außertarifliche Lösung nicht mehr realisiert werden kann und stellt die Frage in den Raum, wie es dann weiter geht. In Bewerbungssituationen hat das Land Berlin immer wieder das Nachsehen, weil andere Bundesländer durch die Gewährung einer 20%-igen Zulage die Bewerberinnen und Bewerber abwerben. Er macht deutlich, dass aus seiner Sicht das Land Berlin ohne eine solche Zulage auch mit der Besoldung nach B2 nicht konkurrenzfähig sein wird. Zu seiner persönlichen Situation informiert er die Anwesenden darüber, dass er in Personalunion tätig sein wird und er als Kinderarzt die Aufgaben eines Amtsarztes nicht vollumfänglich übernehmen kann. Derzeit werden alle Anstrengungen unternommen, die Rufbereitschaft für den Seuchenalarm mit Hilfe von Kinderärzten sicherzustellen. Hierfür sind jedoch in jedem Fall Schulungen erforderlich. Dies hat zur Folge, dass Herr Dr. Zintel ab Oktober die Rufbereitschaft für diesen Bereich zunächst in alleiniger Verantwortung abdecken muss.

 

Herr StS Matz macht darauf aufmerksam, dass am 30. Juni 2018 insgesamt 1.488 Stellen im ÖGD besetzt waren. Am 31. Dezember 2018 waren es 1.533 Stellen, so dass insgesamt 42 VzÄ mehr im ÖGD Berlin tätig waren. Die These, es gelingt gar nicht, den ÖGD zu verstärken trifft aus seiner Sicht also nicht ausnahmslos zu. Er teilt auch nicht die Meinung, dass sich die Anhebung der Besoldung der Amtsärzte nicht positiv auswirkt und führt aus, dass eine Besoldung nach A 16 monatlich zwischen 5.600,00 Euro und 7.110,00 Euro brutto beträgt. Bei B2 erhöht sich dieser Betrag auf 7.416,00 Euro brutto. Für Ärztinnen und Ärzte, die nicht bereits in einer hohen Erfahrungsstufe sind, ist diese Anhebung durchaus attraktiv. Des Weiteren wird derzeit eine Diskussion geführt, ob die Tätigkeit eines Gesundheitsaufsehers aufgewertet werden und damit zukünftig auch als Beamtenstelle besetzt werden kann.

 

Zur Frage, wie nach einer Entscheidung der Einigungsstelle, die nicht im Sinne der Senatsverwaltung ist, verfahren wird, erinnert Herr StS Matz noch einmal an die Prüfung einer möglichen Höhergruppierung bzw. Höherstufung der dem Amtsarzt nachgeordneten Stellen im Gesundheitsamt und die geplanten Gespräche mit dem Marburger Bund. Sollten alle Anstrengungen scheitern, gibt es weitere Überlegungen, wie die schwierige Situation beendet werden kann, die Herr StS Matz an dieser Stelle jedoch noch nicht weiter ausführen möchte.

 

Hinsichtlich der Aufhebung der Deckelung der möglichen Zulage auf 7% führt Herr StS Matz aus, dass der Finanzsenator für das Haushaltsjahr 2020 bereits zwischen 700 Mio. Euro und 800 Mio. Euro für zusätzliche Stellen sowie Tarif- und Besoldungserhöhungen zur Verfügung stellt. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufhebung der Deckelung der in Rede stehenden Zulage nicht möglich. Die dann zu erwartenden flächendeckenden Forderungen würden der Haushalt nicht decken können. Er merkt in diesem Zusammenhang an, dass aus seiner Sicht das Personalmarketing nicht außer Acht gelassen werden darf. Es sollte auch geschaut werden, ob die Bewerbung von offenen Stellen noch zeitgemäß ist. Es wäre eine Werbekampagne nach der Zustimmung des Hauptpersonalrates geplant gewesen. Hier müssen die Bezirke gemeinsam mit der Senatsgesundheitsverwaltung und der Senatsfinanzverwaltung gemeinsam tätig werden.

 

Herr Klopp bittet Herr StS Matz abschließend um Mitteilung, ob es sichergestellt ist, dass die Senatsverwaltung sich bei den nächsten Tarifverhandlungen für eine tarifliche Regelung einsetzt. Hierzu erinnert Herr StS Matz noch einmal daran, dass die Senatsverwaltung mit Verdi und dem Marburger Bund im Gespräch ist.

 

Anschließend informiert Herr StS Matz alle Anwesenden darüber, dass in wenigen Wochen die Unterschrift für die Freigabe von 240 Mio. Euro für die Baumaßnahmen am Vivantes Krankenhaus Neukölln erfolgen wird.

 

Herr Koglin bedankt sich bei Herrn StS Matz für sein Erscheinen und beendet den Tagesordnungspunkt.

en Jugendlichen zu einem Berufsabschluss zu führen.


 
 

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