Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Verkehrslenkung Berlin hat im Rahmen des Luftreinhalteplans 2018-2015 am 02.08.2019 für 2 Straßenabschnitte Dieselfahrverbote angeordnet:

Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße (Länge ca. 650m)

Hermannstraße von Emserstraße bis Silbersteinstraße (Länge ca. 200m)

 

Das Fahrverbot gilt für Dieselfahrzeuge bis zur Euro-Norm 5/V, allerding mit der Ausnahme „Anlieger frei“. Gleichzeitig ist mit der Ausweisung eine Geschwindigkeitsreduktion auf T-30 km/h vorgesehen.

 

Ebenfalls aufgrund des Luftreinhalteplans wurden in Neukölln für folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte Tempo 30 KM/h ohne zeitliche Einschränkungen angeordnet:

 

Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Emser Straße (Länge ca. 430 m)

Sonnenallee von Reuterstraße bis Thiemannstraße (Länge ca. 1,8 km)

Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee (Länge ca. 300m)

 

In Durchführung des BVV-Beschlusses „Aufstellung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage in der Fritz-Reuter-Allee“ erfolgten Messungen im Zeitraum vom 13. bis 20. Mai. Im Zeitraum wurden 17.382 Fahrzeuge gezählt. Bezogen auf den Fahrzeugverkehr in 24 Stunden pendelt die KFZ-Zahl zwischen ca. 1.200 (sonntags) und ca. 3.400 (freitags). Dieser Tageswert ist für eine Straße, die eine Sammelfunktion für das Wohngebiet hat, nicht zu hoch. In der Spitzenstunde liegen die Fahrzeugzahlen bei maximal 350 Kfz/h. Der Anteil von Wirtschaftsfahrzeugen ist mit 59% allerdings hoch.

 

Ein Großteil der Fahrzeuge bewegt sich in einem Geschwindigkeits-  niveau um 38-40 km/h. Dies entspricht einer Studie der TU-Dresden, wonach in T-30-Straßen mit 35 und 40 km/h schneller als die vorgeschriebene Geschwindigkeit gefahren wird, rechtfertigt aber keinesfalls die Verkehrsverstöße.

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