Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 20.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


BzStR Eberenz informiert in Ergänzung zu seinen Mitteilungen aus der vorangegangenen Ausschusssitzung, dass das zu Neukölln gehörige Gelände an der Alten Gärtnerei (auf dem Tempelhofer Feld) einmal begangen wurde. Dabei wurden keine Zauneidechsen gesichtet. Habitateignung wurde vor allem für die südlich exponierten Hänge zu den Gleisen der vorbeiführenden Ringbahn festgestellt. Um ein Zauneidechsenvorkommen auf dem Zwischengelände zu 100% ausschließen zu können, müssten eigentlich noch vier weitere Begehungen stattfinden. Da allerdings keinerlei Bau- oder sonstige Veränderungsabsichten für das Gelände bekannt sind, scheint dieser Aufwand entbehrlich.

Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Auffassung zu. Entsprechend wird der Abschlussbericht in dieser Angelegenheit gefertigt.

 

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden für die Abteilung 1,5 Stellen (ein Landschaftsplaner/-in und eine halbe Stelle für die Verwaltung) gewonnen.

Die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten wird geschaffen, indem die Mittel dazu über Förderung eingeworben werden. Die 30% Co-Finanzierung, die für eine solche Einwerbung erforderlich sind, wurden im Rahmen der Haushaltsverhandlungen der Abteilung zugesagt. Es wird Hoffnung gehegt auf spätere Verstetigung.

 

BzStR Eberenz informiert über den aktuellen Stand in Bezug auf den Wiederherstellungs- und Ausgleichsvertrag auf dem Grundstück Britzer Damm 176/Tempelhofer Weg 122 (RIAS-Gelände). Obwohl sich Komplikationen und Verzögerungen ergeben haben, da der Ersterwerber des RIAS-Geländes während der laufenden Verhandlungen über einen Wiederherstellungs- und Ausgleichsvertrag das Grundstück weiterveräußerte, liegt nunmehr ein rechtsgültiger Wiederherstellungs-und Ausgleichsvertrag vor. Gemäß diesem Vertrag verpflichtet sich der Investor zu vollständiger Wiederherstellung bzw. Ausgleich für die ungenehmigten und widerrechtlichen Eingriffe in geschützte Natur auf dem Gelände. Ein Rechtsstreit, der infolge einer Wiederherstellungsanordnung hätte entstehen können, ist somit abgewendet. Entsprechend können Gespräche für eine B-Planung, die infolge des massiven eigenmächtigen Eingriffes vorerst auf Eis lagen, wiederaufgenommen werden. Zur Absicherung für den Bezirk hinterlegt der Investor 1 Million Euro bei einem Treuhänder, auf die der Bezirk zum Zwecke der Durchführung der (in den Anlagen zum Vertrag genau formulierten) Maßnahmen zugreifen kann, falls es seitens des Investors zu Verzug kommen sollte. Der Vertrag enthält eine dreistufige Fristenregelung für die Wiederherstellungsmaßnahmen, die es möglich macht, im Rahmen einer erfolgreichen B-Plan-Entwicklung bis zu einem gewissen Grade flexibel auf diese zu reagieren. Der Anspruch des Bezirks auf vollständige Wiederherstellung wird damit rechtlich nicht aufgegeben. Ebenso wird einer künftigen B-Planung damit inhaltlich nicht vorgegriffen.


 
 

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