Auszug - Verschiedenes  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Emser Straße 27 / Sanierung Fassade

Die Vorsitzende erteilt einem Mieter aus der Emser Straße 27 das Wort. Hierzu ist bekannt, dass das Haus verkauft wurde. Der neue Eigentümer will die Fassade sanieren, da diese nach eigener Aussage zu mehr als 10 % schadhaft ist.

Das Kernproblem hierbei ist aus Sicht des Mieters, dass nach der Begutachtung der Fassadenputz abgeschlagen wurde. Dadurch sei nicht mehr feststellbar, welchen Umfang die Beschädigung tatsächlich hatte. Er befürchtet, dass hierdurch Fakten geschaffen wurden, welche nicht mehr nachgeprüft werden können und so ein Weg besteht, weshalb nicht erforderliche Sanierungen dann doch durchgeführt werden können.

Herr BzStR Biedermann teilt die Sorge des Mieters, auch im Hinblick auf Nachahmungseffekte. Die Verwaltung begleitet den Vorgang intensiv (u.a. mit dem Energieberater), gleichwohl kann das vorliegende Gutachten nicht einfach negiert werden. Er versichert, dass nur genehmigt wird, was zwingend erforderlich ist. Welches Ergebnis die Prüfung bringen wird, kann er an dieser Stelle jedoch nicht zusichern. Herr Groth ergänzt, dass der Antragsteller den Nachweis nach ENEV zu erbringen hat. Wenn Beweise vernichtet wurden, befindet er sich grundsätzlich in einer schlechten Position. Für die Verwaltung wird die Prüfung dadurch jedoch auch erschwert. Die Mitarbeiter*innen tun bei der Prüfung, was sie können, um hinsichtlich der Schadensbegutachtung nachvollziehbare Ermittlungsergebnisse zu erzielen.

Der Mieter bedankt sich für die intensive Befassung der Verwaltung mit dieser Thematik. Herr Kontschieder fragt, wer hier die Beweislast zu erbringen hat. Herr BzStR Biedermann verweist auf das vorliegende Gutachten, welches durch eine*n öffentlich bestellte*n Gutachter*in erstellt wurde, das aber dennoch vom Bezirk kritisch geprüft wird.

Stadteilkoordination

Herr Morsbach möchte wissen, ob sich für die bisher noch nicht im Bezirk installierte Stadtteilkoordination eine Lösung abzeichnet. Für die Implementierung sozialräumlicher Organisationsformen (SRO) gäbe es aus dem Programm der Sozialen Stadt für einen Übergangszeitraum bis 2024 noch mögliche finanzielle Unterstützungen für eine hälftige Stadtteilkoordination, wie Herr BzStR Biedermann berichtet. In den bezirklichen Haushalt werden die Ansätze zur Kofinanzierung durch den Bezirk eingestellt. Nach jetzigem Stand sind zur Umsetzung zwei Stellen dafür vorgesehen. Damit ist gleichwohl weniger als die notwendige Minimalausstattung abgedeckt. Herr BzStR Biedermann erhofft sich für die Umsetzung noch weitere Unterstützung durch die Landesebene. Wenn diese ausbleibt, muss der Bezirk kreativ sein. Insoweit bleibt offen, ob die Stadtteilkoordination tatsächlich eingerichtet wird.


 
 

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