Auszug - Bebauungsplan 8-86 ("Glasower Straße - Ost") - Ergebnis frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung / Planinhaltskonkretisierung (Kenntnisnahme)  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Der vorliegende Beschluss des Bezirksamtes zum B-Plan 8-86 wird dem Ausschuss heute zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen werden die Planungsinhalte des bisherigen Entwurfs im Wesentlichen beibehalten. Der Planinhalt wird für das Grundstück Glasower Straße 60 /Juliusstraße 10 konkretisiert. Planungsziel ist nunmehr die Festsetzung eines (eingeschränkten) Gewerbegebietes. Die übrigen Grundstücke im Geltungsbereich sind hiervon nicht berührt

Die Gespräche haben ergeben, dass für den Gewerbehof der GSG weiterhin eine gewerbliche Nutzung durch die Eigentümer vorgesehen ist. Die Gewerbegebietsausweisung erfolgt mit der Einschränkung, dass die Nutzung mit Wohnen vereinbar sein muss (was faktisch einem Mischgebiet entspricht).

Beide Investoren verfolgen eigene Projekte, die jedoch gut miteinander abgestimmt werden (u.a. gemeinsame Steuerungsrunden) und daher in einem gemeinsamen B-Plan zusammengefasst werden können. Er werden aber zwei voneinander unabhängige städtebauliche Verträge geschlossen. Vorgesehen ist eine Blockrandbebauung mit fünf Geschossen und Stadtvillen mit zwei Geschossen. Eine Durchwegung ist nicht möglich, wie Herr Groth erläutert (Fragen von Herrn Szczepanski).

Frau Fuhrmann berichtet, dass sich zwei Bürger bzgl. Juliusstraße 5/6 bei ihr gemeldet hätten, da deren Grundstücke ebenfalls durch die beiden Investoren beplant und in den B-Plan einbezogen wurden. Sie fragt, ob dies üblich sei. Herr Groth bestätigt dies insoweit. Der Bezirk ist zuständig für die städtebauliche Entwicklung und er kann anhand dessen zeigen, was möglich wäre. Unabhängig davon gelten natürlich die Eigentumsrechte, eine B-PlanFestsetzung gegen den Willen der Eigentümer*innen wird nicht erfolgen.

Herr Szczepanski möchte wissen, ob der Getränkehandel Bestandteil des GSG-Gewerbehofs sei. Dieser befindet sich nach Aussage von Herrn Groth nicht auf den Grundstücken, die hier entwickelt werden.

Der Ausschuss nimmt den Beschluss des Bezirksamtes zur Kenntnis.


 
 

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