Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan XIV-269-1 ("St.-Jakobi-Kirchhof II") - Geltungsbereichsteilung
Grundlage für die weitere Entwicklung des bereits eingeleiteten B-Plans bildet das Integrierte Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK), in welchem die Nutzungsziele für die Friedhöfe parallel zur Hermannstraße festgelegt und beschlossen wurden. Die Einleitung des Bebauungsplanes war erforderlich, um im Weiteren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung der Friedhofsflächen im gewünschten Sinne zu schaffen. Der Bebauungsplan soll hierbei sowohl der Schaffung der dringend benötigten sozialen Infrastruktur (Schule) als auch von Wohnraum dienen. Teilflächen sollen als Grünfläche erhalten bleiben. Entlang der Hermannstraße ist eine arrondierende mehrgeschossige Geschäftsbebauung vorgesehen.
Im Sinne einer zügigen Bearbeitung der beiden Bereiche, mit zum Teil unterschiedlichen Themen und absehbar auch unterschiedlichen Entwicklern, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans in zwei Gebiete (XIV-269-1a bzw. XIV-269-1b) unterteilt werden.
Frau Fuhrmann findet die vorgesehene Teilung problematisch und äußert massive Bedenken an einer vom Friedhofsverband vorgesehenen Bebauung an der Hermannstr. bis in die 2. Reihe bzw. hinter der Kapelle. Sie lehnt eine Teilung wegen XIV-269-1b daher ab.
Herr Scharmberg möchte wissen, was im Geltungsbereich XIV-269-1b derzeit möglich ist. Nach Aussage von Herrn Groth ist dort derzeit nichts möglich, da es sich nach geltender Planung um eine öffentliche Grünfläche handelt. Für Bestattungen werden die Flächen gleichwohl nicht mehr benötigt. Mit der Aufstellung bzw. Teilung soll geregelt werden, was dort zukünftig möglich wäre.
Der B-Plan XIV-269-1a hat weitestgehend Wohnungsbau und Schulneubau zum Inhalt, die zu erwartenden unterschiedlichen Geschwindigkeiten in der Entwicklung sollen durch die Teilung Berücksichtigung finden und damit eine zügige Bearbeitung ermöglichen (Nachfrage Herr Wittke). Die Voraussetzungen für die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung liegen, zumindest für den Bebauungsplan XIV-269-1a, vor.
Herr BzStR Biedermann gibt daher zu bedenken, dass bei einer Ablehnung durch die BVV dann auch keine Wohnbebauung möglich sein wird.
Herr Scharmberg fragt nach den Vorstellungen des Eigentümers für die Flächen an der Hermannstraße. Herr Groth berichtet hierzu kurz, dass der evangelische Friedhofsverband soziale Träger für eine Nutzung sucht. Zunächst geht es in erster Linie jedoch darum, zu schauen, was auf dem Gelände vorstellbar ist. Im Anschluss sollen Gespräche mit möglichen Nutzer*innen aufgenommen werden.
Der Ausschuss nimmt die Geltungsbereichsteilung zur Kenntnis. |
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