Auszug - Vorstellung der Arbeit Kinderschutzteam und Pflegekinderhilfe  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendclub UFO
Ort: Lipschitzallee 27, 12351 Berlin
 
Beschluss


Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes begrüßt Frau Blumenthal die Teamleiterin des Neuköllner Kinderschutzteams Frau Rindsfüßer-Rose. Diese stellt die Arbeit des Kinderschutzteams vor (siehe Anlage 1). Der überwiegende Teil der Meldungen geht telefonisch und per Fax ein. Es geht häufig um Vernachlässigungen oder häusliche Gewalt. Aber auch körperliche und psychische Misshandlungen treten immer wieder auf. Dabei wird grundsätzlich die Anonymität des Meldenden gewahrt. 

 

Anschließend stellt Frau Rindsfüßer-Rose den Ablauf beim Eingehen einer Kinderschutzmeldung vor. Wichtigster Partner in der Arbeit im Rahmen einer Kinderschutzmeldung sind immer die Eltern. Aber auch die Kinderschutzambulanz am Vivantes Klinikum Neukölln und die Gewaltschutzambulanz an der Charité sind wichtige Partner in der täglichen Arbeit. In seltenen Fällen müssen Kinder oder Jugendliche auch aus den Familien genommen und zeitweise anderweitig untergebracht werden, um deren Schutz sicherzustellen. Oberstes Ziel ist es aber immer, gemeinsam mit den Eltern ein Schutzkonzept zu erarbeiten.

 

Auf Nachfrage von Frau Blumenthal informiert Frau Rindsfüsser-Rose darüber, dass die Mehrzahl der Kinder im Kita- bzw. Schulalter sind. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Kinder dort regelmäßig gesehen werden.

 

Herr Hecht bittet um Mitteilung, wo die Kooperation bzw. Kommunikation mit den einzelnen Partnern noch verbessert werden könnte. Hierzu führt Frau Rindsfüßer-Rose aus, dass die Zusammenarbeit mit allen Partnerinnen und Partnern sehr gut läuft. Diese bedauern jedoch regelmäßig, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kinderschutzteams nicht erlaubt ist, Rückmeldungen über den Ausgang bzw. die Maßnahmen an die Meldenden zu geben. Einzig die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten ist aus Sicht von Frau Rindsfüßer-Rose noch ausbaufähig.

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr bestehen, dankt Frau Blumenthal für die Vorstellung der Arbeit des Kinderschutzteams und begrüßt Frau Berger-Gramm (Fachsteuerung Pflegekinderhilfe/Pflegekinderaufsicht) sowie Frau Marzellier (Teamleiterin Pflegekinderhilfe), die im Folgenden die Arbeit der Pflegekinderhilfe vorstellen.

 

Zunächst informiert Frau Berger-Gramm darüber, dass insbesondere Kinder in einem Alter unter sieben Jahren möglichst in einer Pflegefamilie untergebracht werden sollten. Hierbei stellt das Zusammenbringen von zwei unterschiedlichen Familiensystemen – der Herkunftsfamilie und der Pflegefamilie - häufig eine Herausforderung dar. Grundsätzlich ist es nicht einfach Familien zu finden, die sich auf die Aufgaben einer Pflegefamilie einlassen.

 

Frau Berger-Gramm stellt in diesem Zusammenhang die Schlüsselprozesse

 

                   Überprüfung und Vorbereitung einer Pflegefamilie

                   Auswahl einer passenden Pflegefamilie und

                   Begleitung der Pflegefamilie bei der Erfüllung ihrer Aufgabe

 

vor (siehe Anlage 2).

 

Frau Marzellier führt anschließend aus, dass im Fachteam der Pflegekinderhilfe in Absprache mit den Teams der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste die Absprache erfolgt, welche Kinder vermittelt werden sollen. Folgende Formen der In-Pflegenahme gibt es:

Unbefristete Vollzeitpflege – für Kinder und Jugendliche, deren Erziehung und Betreuung in der Herkunftsfamilie dauerhaft nicht gewährleistet ist. Das bedeutet, die Pflegekinder bleiben bis zu ihrem 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie.

Kurzzeit-Pflegekinder (Befristete Vollzeitpflege) – für Kinder und Jugendliche, die für einen befristeten Zeitraum von drei bis sechs Monaten nicht in ihrer Familie leben können.

Verwandtenpflege – auch mit dem Kind verwandte Menschen, wie Großeltern, Onkel und Tanten, können Pflegeeltern werden. Die Verwandtenpflege ist bei allen genannten Pflegeformen möglich.

 

Kritisch sehen Frau Berger-Gramm und Frau Marzellier, dass der Senat die finanziellen Leistungen für die Pflegefamilien seit 14 Jahren nicht angepasst bzw. verändert hat.

 

Auf Nachfrage informiert Frau Berger-Gramm über die Voraussetzungen, die eine potentielle Pflegefamilie erfüllen muss. Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte muss nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen interessierte Familien ausreichend Wohnraum. Das bedeutet aber nicht, dass von Anfang an für jedes Kind ein eigenes Zimmer vorhanden sein muss. Während das für ältere Kinder meistens sehr wichtig ist, können sich jüngere Kinder auch ein Zimmer teilen.

Interessierte sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die sie für das Pflegekind erhalten – für das Pflegekind erhalten Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen ein Pflegegeld, das den Lebensunterhalt des Kindes abdeckt. Außerdem sollten Krankheiten sie im Alltag nicht wesentlich einschränken.

Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden Interessierte durch die Pflegeelternschulung vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können die Familien jederzeit fachliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Wichtig ist, dass die gesamte potentielle Pflegefamilie Freude am Zusammenleben mit Kindern hat und motiviert ist, sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte einlassen möchte.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dittebrand teilt Frau Berger-Gramm mit, dass der prozentuale Anteil der Pflegeverhältnisse, die scheitern bei kleineren Kindern sehr gering ist. Schwieriger ist es bei der Unterbringung von Jugendlichen bzw. Pubertierenden.

 

Nachdem die Fragen der Anwesenden beantwortet wurden, bedankt sich Frau Blumenthal für den ausführlichen Einblick in die Arbeit des Kinderschutzteams und der Pflegekinderhilfe und beendet diesen Tagesordnungspunkt.


 
 

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