Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Untersuchungsgebiet Milieuschutz Hufeisensiedlung ergänzen
Frau Fuhrmann begründet die Intention des Antrags. Demnach habe es durch das Grobscreening für die Hufeisensiedlung im Wesentlichen die Empfehlung einer Milieuschutzunterstellung gegeben, für die durch den Antrag eine Erweiterung gefordert wird. Es handelt sich um Bebauungen aus der Nachkriegszeit mit ungedämmten Fassaden, so dass ein Aufwertungsdruck und Verdrängungspotenzial besteht. Sie geht in diesem Zusammenhang auf den Brief der betroffenen Mieter*innen ein. Herr Scharmberg bittet die Verwaltung zunächst um Mitteilung eines Sachstandes. Da die Verwaltung hier bereits tätig wurde, kann für Herrn Laumann auf den Antrag verzichtet werden.
Herr BzStR Biedermann verweist auf die Informationen, die den Mitgliedern über den Link zur Verfügung gestellt wurden. Die Verwaltung sieht dies inhaltlich genauso, ein Aufstellungsbeschluss ist in Vorbereitung. Die bedeutet, dass Anträge in den Gebieten, dann bis zu einem Jahr zurückgestellt werden können. In dieser Zeit muss durch eine Untersuchung festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für den Milieuschutz gegeben sind. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten, so dass ihm heute keine Aussage dazu möglich ist. Herr Groth ergänzt, dass das Gebiet in zwei Verfahren aufgeteilt wurde (Britz-Nord bzw. Britz-Süd). Hintergrund sind denkmalschutzrechtliche Vorgaben in Britz-Nord, die ggf. andere Genehmigungskriterien erforderlich machen könnten. Damit wurde dem Anliegen des Antrages sowie der Mieter*inneninitiative auf zweifache Erweiterung des Untersuchungsgebietes durch Verwaltungshandeln bereits entsprochen.
Frau Fuhrmann als auch die anwesende Mieter*inneninitiative nimmt den Sachstand positiv auf. Ein Gast spricht Baumaßnahmen (Gerüst) im Grünlingweg an. Für Herrn BzStR Biedermann ist eine Beurteilung - ohne konkrete Maßnahmen dort zu kennen - schwierig, die Aufstellung eines Gerüstes ist genehmigungsfrei. Er fügt noch an, dass die Aufstellungsbeschlüsse nach umgehender Verabschiedung im Bezirksamt einen Tag nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Auf Nachfrage von Herrn Wewer zieht Frau Fuhrmann den Antrag zurück.
Ein weiterer Gast erkundigt sich nach dem Austausch von Fenstern. Dies ist nach Aussage von Herrn Groth im Milieuschutzgebiet genehmigungspflichtig. Nach Aufstellungsbeschluss, der in den nächsten 14 Tagen erfolgen soll, kann dies vorläufig untersagt werden. Er betont hierbei aber auch, dass der Verwaltung bisher Vorhaben zwar bekannt seien, konkrete Anträge bzw. Baumaßnamen aber bisher nicht angezeigt wurden. Herr BzStR Biedermann ergänzt abschließend, dass energetische Maßnahmen auch in Milieuschutzgebieten grundsätzlich zulässig sind, u.a. wenn mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche schadhaft sind. |
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