Auszug - Besichtigung der Unterkunft für Obdachlose der BABB e.V. mit anschließender Besprechung  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BABB e.V., Suppenkuche
Ort: Teupitzer Straße 38, 12059 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein, bedankt sich für die Einladung und übergibt das Wort an Herrn Waldukat. Dieser geht zunächst auf die Kältehilfe ein. BABB e.V. bietet zum zweiten Mal während der Kälteperiode täglich eine Übernachtungsmöglichkeit für bis zu 25 männliche Obdachlose an. Ab 19.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr erfolgt der Einlass, sofern noch Kapazitäten vorhanden sind auch später noch möglich. Geöffnet ist an allen Tagen von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens. Viele der Obdachlosen stammen mittlerweile aus dem EU-Raum (ca. 60% aus Polen - Ergänzung von Herrn Prohaska).

 

Herr Waldukat und Herr Prohaska beantworten in der Folge die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Obdachlose Frauen können nicht untergebracht werden, da hierfür die örtlichen Gegebenheiten nicht vorliegen (z.B. Sanitäreinrichtungen), wie Herr Prohaska auf Frage von Herrn Babilon erläutert. Herr Blank erkundigt sich i.d.Z. zu den Sicherheitsmaßnahmen. Die Obdachlosen werden auf gefährliche Gegenstände kontrolliert und diese wie auch Alkohol weggeschlossen. Alkohol stellt leider ein großes Problem dar. Der Polizeiabschnitt 54 ist zudem über den Betrieb der Einrichtung informiert und sobald erforderlich schnell vor Ort. Die Vorsitzende wendet ein, dass es sicher auch viele Obdachlose gibt, die sich vernünftig verhalten, was durch Herrn Waldukat ebenfalls bestätigt wird.

 

Herr Atashgahi fragt nach der Personalausstattung. Insgesamt sind in der Kältehilfeeinrichtung 10 Mitarbeit*innen (davon drei tagsüber) beschäftigt, wie Herr Prohaska erläutert. Die Anstellungen als geringfügig (7) bzw. sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (2) sind bis zum Ende der Kälteperiode befristet. Er selbst ist zu ¾ seiner Arbeitszeit für den Betrieb der Suppenküche zuständig, mit 25% seiner Arbeitszeit für die Kältehilfe im Einsatz und verantwortlich für das Projekt, u.a. für die Dienstpläne.

 

Die Frage von Frau Stromeier, ob die Obdachlosen auch verpflegt werden, wird durch Herrn Prohaska bejaht. Es besteht die Möglichkeit zu duschen und Wäsche zu waschen, zudem werden ein Abendmahlzeit und am darauffolgenden Tag ein Frühstück gereicht.

 

Herr Rahman möchte wissen, wie die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Wohnungslosenhilfe (z.B. Suchthilfe) aussieht. Die Obdachlosen erhalten Hinweise, wo Beratung möglich ist und es werden Broschüren ausgehändigt. Zur “Teupe“ bestehen gute Kontakte. Medikamente werden bzw. dürfen nicht verabreicht werden, da nicht bekannt ist, welche möglicherweise bereits eingenommen wurden (Nachfrage durch die Vorsitzende). Frau Hascelik fragt, wie die Finanzierung abgedeckt ist. Die Kältehilfe ist zuwendungsfinanziert, der Betrieb der Suppenküche finanziert sich nach Aussage von Herr Waldukat zu etwa 60% aus Spenden, der Rest wird durch BABB e.V. abgedeckt. Die Auslastung der Kältehilfeeinrichtung lag im November 2018 bei 499 Übernachtungen, im Dezember bei 520 und im Januar 2019 bei 482. Im laufenden Monat Februar liegt diese bisher bei 225 Übernachtungen. Im Durchschnitt blieben bisher etwa acht Betten/Nacht frei (Nachfrage von Frau Hascelik).

 

Obdachlose Frauen werden an die nebenan befindliche Unterkunft für Frauen von Vita e.V. verwiesen bzw. auch andere Unterkünfte für Frauen bzw. wird der Kältebus gerufen, wie Herr Prohaska auf Frage von Frau Hammer mitteilt.

 

Herr Atashgahi erkundigt sich zum Verhältnis zur Anwohnerschaft, welches nach kleineren Problemen zu Beginn mittlerweile, wie Herr Prohaska ausführt, als problemlos bezeichnet werden kann. Sprachmittler sind nicht im Einsatz, die Mitarbeiter*innen verfügen jedoch über einige Sprachkenntnisse und die Verständigung funktioniert in den meisten Fällen (Nachfrage Herr Atashgahi).

 

Frau Künning fragt, wie viele ältere Menschen die Suppenküche aufsuchen. Der Anstieg der Altersarmut ist spürbar, von den etwa 50 bis 60 täglich die Suppenküche Aufsuchenden, sind rd. 10% ältere Menschen. Bei dem aus Spenden zur Verfügung gestellten Lebensmitteln, die verteilt werden, ist der Anteil höher. Die Suppenküche besteht bereits seit 10 Jahren, in Rudow baut der Verein eigenes Gemüse an, welches hier angeboten wird.

 

Es erfolgt jetzt ein Rundgang durch die Einrichtung.

 

Herr Atashgahi spricht im Anschluss die Treppe zur Suppenküche an, welche für Menschen mit Gehbehinderung ein Problem darstellt. Diese erhalten dann im Erdgeschoss eine Mahlzeit, wie Herr Prohaska erklärt.

 

Die Vorsitzende bittet Herr Waldukat noch etwas mehr auf die Suppenküche einzugehen. Die Zukunft der Suppenküche ist fraglich, wie Herr Waldukat daraufhin erläutert. Bisher hat BABB e.V. diese ohne finanzielle Unterstützung durch den Bezirk betrieben und finanziert sich überwiegend aus Spenden bzw. den Verein selbst. Für das Mittagessen werden 1,50€ erhoben. Der Betrieb wird über MAE-Projekte sichergestellt. In Klärung befindet sich derzeit, ob dies künftig auch über die SGB II §16i-Maßnahmen erfolgen kann. Vor etwa sechs Jahren wurde das Gelände durch den Liegenschaftsfonds verkauft. Das Objekt befindet sich auf dem Grundstück von Vita e.V. Der Mietvertrag mit Vita e.V. endet im April, derzeit laufen Verhandlungen für eine Fortsetzung (Frage von Frau Gloeden, ob bereits neuer Mietvertrag geschlossen werden konnte). In diesem Zusammenhang begrüßt die Vorsitzende Herrn Schippel von Vita e.V., der kurz die Arbeit des Trägers vorstellt. Im Hinblick auf die Vertragsverhandlungen muss Herr Schippel auf die Geschäftsführung von Vita e.V. verweisen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, würde er einen Verbleib der Suppenküche natürlich begrüßen. Frau Gloeden fragt, wie der Bezirk hier unterstützen kann. Sofern notwendig, würde sich Herr Waldukat dann an den Bezirk wenden. Herr BzStR Biedermann hebt die Bedeutung der Suppenküche als wichtige Institution hervor. Hier sind sich sicher alle einig. Zunächst sind hier die beiden Vertragspartner gefragt, die Verhandlungen zu einem einvernehmlichen Abschluss zu führen. Er ist natürlich gern bereit, hierbei zu unterstützen. Ein Alternativstadtort ist aufgrund der bekannten Gegebenheiten auf dem Wohnungs- und Gewerbeimmobilienmarkt fast unmöglich.

 

Die Vorsitzende sichert BABB e.V. abschließend die Unterstützung des Ausschusses zu und wünscht viel Erfolg bei den Verhandlungen. Sie bedankt sich für die Vorstellung der Einrichtung und schließt den Tagesordnungspunkt.


 
 

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