Auszug - App „Gesundes Neukölln“ evaluieren  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0969/XX App „Gesundes Neukölln“ evaluieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
Verfasser:Blumenthal, MirjamLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Herr Lüdecke bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Frau Schoenthal um Hinweise. Diese erläutert die Drucksache 0969/XX „App Gesundes Neukölln evaluieren“.

 

Herr Klopp macht deutlich, dass die Bezirksverordneten aus seiner Sicht ein Recht darauf haben, die Nutzerdaten zu erfahren und möchte darüber hinaus die Frage des Datenschutzes bei der Evaluation berücksichtigt wissen.

 

Der Ursprungsantrag der SPD wird daher um den folgenden Halbsatz ergänzt:

 

„…………und die Datensicherheit bzw. die Wahrung des Datenschutzes.“

 

Die SPD Fraktion schließt sich dem Änderungsantrag an.

 

Anschließend weist Herr Rehfeldt aus dem Büro von BzStR Liecke darauf hin, dass bereits im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Drucksache 0960/XX „App Gesundes Neukölln“ ausführlich über die Möglichkeiten einer Evaluation berichtet wurde. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird dem Protokoll die Beantwortung der Großen Anfrage als Anlage beigefügt. (siehe Anlage 3)

 

Herr Rehfeldt führt weiter aus, dass in der App zahlreiche unterschiedliche Angebote aufgelistet sind. Aber nur für einen geringen Teil der Angebote können die gewünschten Teilnehmerzahlen abgefragt werden. So zum Beispiel für Angebote, die über einen Leistungsvertrag durch die Abteilung Jugend und Gesundheit finanziert werden. Es kann jedoch kein Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme eines Angebotes und der Nutzung der App hergestellt werden.

 

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bedenken, macht Herr Rehfeldt darauf aufmerksam, dass die Datenschutzerklärung der Datenschutzgrundverordnung entspricht, aktualisiert wurde und jederzeit innerhalb der App abrufbar ist.

 

Frau Jahke macht deutlich, dass sie nicht nachvollziehen kann, das ein der Zusammenhang von Nutzung der App und der verschiedenen Angebote nicht hergestellt werden kann. Es gäbe zum Beispiel die Möglichkeit die Nutzerinnen und Nutzer vor Ort persönlich zu befragen, wie sie auf das Angebot aufmerksam geworden sind. Sie führt weiter aus, dass durch eine solche Evaluierung herausgefunden werden könnte, ob es sinnvoll ist, die App weiter zu finanzieren oder die finanziellen Mittel an anderer Stelle verwendet werden könnten. Hierzu gibt Herr Rehfeldt zu bedenken, dass es sich als äußerst schwierig darstellen würde, 638 Angebote aufzusuchen, um eine solche Befragung durchzuführen. Er gibt zu bedenken, ob die Höhe der einzusetzenden Personalmittel im Rahmen einer solchen Befragung dem gewünschten Grundsatz der Effizienz entsprechen würde. Im Übrigen darf die Behörde schlichtweg auch nicht wissen, welche Familie welches Angebot – wie zum Beispiel die Schuldnerberatung- in Anspruch nimmt. Hinzu kommt, dass Nutzerinnen und Nutzer von Apps sehr genau darauf achten, welche Berechtigungen eine App erfordert und welche Daten übermittelt werden. Eine umfangreiche Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen könnte für viele Familien in Neukölln eine Hürde oder sogar ein Ausschlusskriterium für die Inanspruchnahme der App darstellen. Ziel der App ist es außerdem vielmehr, die Familien und Fachkräfte über Angebote im näheren Umfeld zu informieren.

 

Abschließend macht Herr Rehfeldt darauf aufmerksam, dass der Antragsteller definieren müsste, was er unter Effizienz im Rahmen der gewünschten Evaluation versteht, damit hierzu auch eine Aussage getroffen werden kann.

 

Frau Gloeden macht deutlich, dass Herr BzStR Liecke aus ihrer Sicht bereits mehrfach und umfangreich zu den in Rede stehenden Fragen Stellung genommen hat und bittet darum den Antrag auch so zu formulieren, wenn die App nicht gewünscht sein sollte.

 

Auch Herr Posselt teilt mit, dass ihn der Antrag mit fortschreitender Diskussion immer weniger überzeugt, da nicht klar ist was konkret wie evaluiert werden und welche Konsequenz darauf folgen soll. Wenn es gewünscht ist die App zu löschen, dann sollte der Antrag entsprechend formuliert werden. In diesem Zusammenhang erläutert Herr Koglin, dass die Frage ist, ob die App sinnvoll ausgegebenes Geld ist.

 

Im Rahmen der Diskussion über Inhalt, Umfang und Sinn der gewünschten Evaluation gibt Frau Zielisch zu bedenken, ob die Evaluation wirtschaftlich oder möglicherweise nicht sogar kostspieliger als die App an sich wäre.

 

Abschließend verliest Herr Dr. Hoffmann den Änderungsantrag, der mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein – Stimmen angenommen wird.


 
 

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