Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-73 ("Harzer Straße / Elsenstraße") - Geltungsbereichsteilung
Herr Groth erklärt, dass das Planungsziel des Bebauungsplanverfahrens auf dem Gelände der ehemaligen Geyer-Werke die Festsetzung als Urbanes Gebiet sei. Im nördlichen Teil des Bebauungsplanes möchte die BUWOG/Vonovia vor allem Wohnungen errichten. Der bisherige Status als beschränktes Arbeitsgebiet sehe eine solche Nutzung aber nicht vor, weshalb der Bebauungsplan aufgestellt werden müsse. Auf dem südlichen Teil finde man eine gemischte Nutzungs- und Eigentümerstruktur vor, ohne ein einheitliches Entwicklungsinteresse. Um die Wohnungsbaupläne vorantreiben und mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag nach dem Berliner Modell schließen zu können, ergebe es Sinn, das Bebauungsplanverfahren zu teilen. Das Bebauungsplanverfahren 8-73a würde die Bebauung mit Wohnungen im nördlichen Teil verfolgen. Der restliche Teil würde dem Bebauungsplan 8-73b zugeschlagen.
Die Ausschussvorsitzende fragt nach der Möglichkeit, den dann neuen Bebauungsplan 8-73b in Richtung Wohnbebauung zu entwickeln. Herr Groth entgegnet, dass das immer passieren könne, wenn sich denn die Eigentümer*innen dazu entschließen würden. Diese hätten aber ganz unterschiedliche Ziele und Vorstellungen. Man könne den B-Plan bei Bedarf aber auch noch mal aufteilen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen insgesamt zustimmend zur Kenntnis. |
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