Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan XIV-185db („Bürgerstraße - Ost“) - Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens / Planinhaltskonkretisierung
Herr BzStR Biedermann erklärt, es gehe um eine Festsetzung als Mischgebiet und den Ausschluss eines Beherbergungsbetriebes in diesem. Herr Groth konkretisiert, es gehe um eine Veränderungssperre für ein dreieckiges Grundstück im Bereich dieses B-Plans, der als Inhalt die Festsetzung als Mischgebiet vorsehe. Der Eigentümer habe nun den Antrag für einen Beherbergungsbetrieb gestellt, den es im Sinne des B-Plans mit der Veränderungssperre zu verhindern gehe.
Herr Wittke fragt nach den städtebaulichen Gründen für diese Entscheidung und danach, ob nicht eigentlich die Grundstücke an der Bürgerstraße und der Buschkrugallee auch davon betroffen sein müssten. Herr Groth verneint, es gehe explizit nur um das Grundstück Rungiusstraße 9. Es sei üblich, solche Sperren nur bei einem konkreten Anlass zu verhängen. Die städtebaulichen Gründe rührten daher, dass Beherbergungsbetriebe in Mischgebieten zugelassen seien, im Falle der Rungiusstraße 9 aber das angrenzende Wohnen stören könnten. An der Buschkrugallee sei das nicht der Fall und die Sanierungsziele würden dort eine intensivere Nutzung vorsehen. Herr Wittke findet diese Argumentation nicht schlüssig. Im Mischgebiet könne es doch Wohnen und Gewerbe geben und eine Schlosserei sei doch viel schlimmer als ein Beherbergungsbetrieb. Herr Groth erwidert, dass mitnichten jeder Mix aus Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet zulässig sei, es gehe immer darum, ob das Wohnen wesentlich gestört werde. Beherbergungsbetriebe hätten eine andere Frequenz und Art der Besucher: z. B. auch nachts.
Herr Wewer wundert sich über die Darstellung des Geländes als unbebaut. Dort müsse doch eigentlich gebaut worden sein und ein KFZ-Handel stehen. Herr Groth erklärt, das Gelände selbst sei mit Gebäuden für Gewerbe und Büros bebaut.
Die Ausschussvorsitzende lässt über die Veränderungssperre abstimmen. Sie wird mit Gegenstimmen der CDU mehrheitlich angenommen. |
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