Auszug - Konzept zur Übernahme von Mietschulden  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Nach kurzer Einleitung durch die Vorsitzende erhält Herr BzStR Biedermann das Wort. Bevor dieser seinen Bericht beginnt, weist er auf das Catering von Palotti-Mobil e.V. hin, die wie im Vorjahr wieder Wraps für das leibliche Wohl in der letzten Sitzung des Jahres geliefert haben. Die Vorsitzende ergreift in diesem Zusammenhang die Gelegenheit, um sich bei den Mitgliedern für die Mitarbeit im Ausschuss und die Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu bedanken.

 

Herr BzStR Biedermann erläutert eingangs die unterschiedlichen Gründe, weshalb die Ergebnisse für die dem TOP zugrunde liegende Drucksache 0134/XX erste heute vorgestellt werden können, u.a. hatte sich die Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe explizit in einer der Arbeitsgruppen mit dem Thema Fachstelle beschäftigt. Er hatte hierbei gehofft, dass diese auch Aussagen zu den organisatorischen und finanziellen Auswirkungen treffen wird, welches jedoch leider nicht erfolgt ist. Infolgedessen hat sich seine Abteilung damit inhaltlich auseinander gesetzt, wie er gleich weiter ausführen wird. Wie der weitere Werdegang aussehen soll, obliegt nun der politischen Willensbildung in der BVV.

 

Begleitet durch eine Präsentation (Anlage zum Protokoll) stellt Herr BzStR Biedermann die Überlegungen der Verwaltung vor. Zusammengefasst führt die allgemein sehr angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu einer weiteren Verschärfung der Situation, da Kündigungen mittlerweile deutlich früher ausgesprochen werden. Die Verwaltung darf Mietschulden auch nur dann übernehmen, wenn der Wohnraum noch erhalten werden kann. Er geht hierzu auf die Entwicklung der Mietschuldenübernahmen ein, welche im Jobcenter Neukölln in früheren Jahren vielfach abgelehnt wurden (bis zu 80 Prozent) und deutlich über dem Berliner Durchschnitt lagen (rd. 50 Prozent). Mittlerweile werden die Ablehnungen des Jobcenters durch das Amt für Soziales überprüft, was zunächst zu einer deutlichen Sekung der Ablehnungsquote geführt hat. Inzwischen steigt diese jedoch wieder an, die Ablehnugen sind jedoch nur in den seltensten Fällen zu beanstanden, da der Wohnraum nicht erhalten werden kann.

 

Herr BzStR Biedermann geht im Weiteren auf die Grundidee einer Fachstelle Wohnen ein, die letztlich Hauptgegenstand der Drucksache ist. Ein solches Konzept gab es bereits von 2001 bis 2004 im Bezirk Neukölln. Nach den Hartz-Reformen gab es im Land Berlin und im Bezirk keine politischen Mehrheiten, um das Modell nach 2004 fortzuführen.

 

Eine Rückübertragung im Sinne des Beschlusses ist grundsätzlich möglich, wie Herr BzStR Biedermann erläutert. Da bisher auf kommunaler Ebene jedoch keine Produkte für das SGB II definiert sind (Kosten- und Leistungsrechnung), wäre die Rückübertragung neben der Schaffung von entsprechenden Stellen ein dauerhaftes “Verlustgeschäft“. Als Alternative wäre ein sog. Fachdienst denkbar, der auch relativ kurzfristig umsetzbar wäre. Langfristig ist er gleichwohl von der Notwendigkeit einer Fachstelle überzeugt. Zum Abschluss stellt Herr BzStR Biedermann den Neuköllner Ansatz mit dem Fokus auf die frühzeitige Prävention und die Aufgaben des neu geschaffenen Präventionsteams vor. Ziel ist es, das Tabuthema Mietschulden mehr in die Köpfe zu bekommen und Hemmnisse abzubauen. Er verteilt den Flyer und schlägt vor, dass die Arbeit des Präventionsteams bei Gelegenheit Anfang/Mitte 2019 hier im Ausschuss vorgestellt wird.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für den Bericht, mit dem der Auftrag aus der Drucksache insoweit erfüllt wurde. Die Mitglieder haben nun gleichwohl die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.

 

Herr Licher bedankt sich zunächst für die Umsetzung und sieht aufgrund der Situation auf dem Wohnungsmarkt die Notwendigkeit als Konsens an. Er möchte wissen, warum die Zahl der Ablehnungen wieder ansteigt. Er bittet zudem um Auskunft, was noch getan werden könne. Die Zahl der 19 erhaltenen Wohnungen durch das Präventionsteam bei 71 bearbeiteten Fällen zeigt aus seiner Sicht die Dimension des Problems. Herr Leppek fragt, welche Gründe aus Sicht der Arbeitsagentur gegen eine Rückübertragung sprechen. Herr Szczepanski erkundigt sich nach dem Berlinvergleich zu den Mietschuldenübernahmen der Jobcenter.

 

Herr BzStR Biedermann erfüllt der Anstieg der Ablehnungen ebenfalls mit großer Sorge, gleichwohl sind die Voraussetzungen (Erhalt des Wohnraums) in den meisten Fällen schlichtweg nicht gegeben. Die Zahlen zum Berliner Vergleich liegen noch nicht vor, werden aber nachgereicht. Nochmals an Herrn Licher gerichtet, weist Herr BzStR Biedermann nochmals auf die sehr wichtige Arbeit des Präventionsteams hin. Dieses hat die Arbeit erst vor kurzem aufgenommen hat, ohne wäre vermutlich keine einzige dieser Wohnungen zu retten gewesen, insofern ist diese Zahl ein großer Erfolg.

 

Zur Frage von Herrn Leppek verweist Herr BzStR Biedermann auf seine Darlegung, was organisatorisch und finanziell notwendig wäre, um das Konzept umzusetzen. Es liegt nun bei der BVV, die Verwaltung entsprechend zu beauftragen. Bei einer entsprechenden Entscheidung wird er den Versuch unternehmen, einen Beschluss in der Trägerversammlung zu erwirken. Er verweist hierzu auf die notwendige qualifizierte Mehrheit. Grundsätzlich bezweifelt er jedoch, dass eine „Insellösung“ für den Bezirk (ohne landesweite Entscheidung) der richtige Weg ist, jedoch überlässt er diese Entscheidung der politischen Debatte in der BVV.

 

Herr Rauter von der Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO schildert die Bearbeitung und grundsätzlich gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Das Thema Wohnungserhalt spielt in den Beratungen eine immer größere Rolle. Er kritisiert jedoch die ablehnenden Entscheidungen des Jobcenters in Fällen, wo die Prognose langfristig keine gesicherte Mietzahlung ergibt (Kostensenkungsverfahren). Er begrüßt ausdrücklich die Schaffung des Präventionsteams und wird zu diesem Kontakt aufnehmen. Herr Hecht möchte wissen, ob es weitere Überlegungen gibt, wie frühzeitig geholfen werden kann. In der Regel erfährt das Amt für Soziales erst über die Anzeigen der Räumungsklagen durch das Amtsgericht von den Fällen.

 

Herr BzStR Biedermann begrüßt zunächst ausdrücklich den Vorschlag der Kontaktaufnahme durch Herrn Rauter. Kostensenkungsverfahren stellen ein großes Problem im SGB II dar, im SGB XII-Bereich ist dies eher die Ausnahme. Die Zusammenarbeit mit dem Mietschuldenteam des Jobcenters hat sich sehr positiv entwickelt. Zur Frage von Herrn Hecht ist die Einrichtung des Präventionsteams natürlich der Versuch, frühzeitiger eingreifen zu können. Hierzu werden die Mitarbeiter*innen auch aufsuchend tätig und werden ihr Angebot bei Vereinen, Kirchengemeinden etc. vorstellen. Er erhofft sich hiervon auch einen Multiplikatoreffekt. Für weitere Ideen und Vorschläge ist er jederzeit offen und dankbar.

 

Herr Rauter verweist auf Regelungen in Österreich zur Miethöhe als auch zu dortigen Tauschbörsen, für die Frau Staudt auf die schon jetzt vorhandenen Möglichkeiten im Internet hinweist. Frau Künning spricht die Problematik der darlehensweisen Übernahme von Mietschulden an, welche sodann vom Regelsatz getilgt werden müssen und die finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen weiter einschränkt und plädiert für eine direkte Anweisung der Miete. Frau Gloeden befürwortet diese Option und möchte wissen, ob der vorgestellte Flyer auch den städtischen Wohnungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird. Herr BzStR Biedermann erläutert kurz, dass die Miete bei Schulden direkt angewiesen werden kann. Zu den städtischen Wohnungsunternehmen besteht schon Kontakt.

 

Die Vorsitzende greift abschließend gern den Vorschlag von Herrn BzStR Biedermann auf und wird das Präventionsteam im nächsten Jahr in den Ausschuss einladen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_TOP3 (2153 KB)    

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen