Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Handwerk nicht im Innenstadtring ausschließen
Es wird von Herrn Lepp nach einem neuen Sachstand im Hinblick auf Ausnahmeregelungen in der Umweltzone gefragt. Herr Buschkowsky teilt dazu mit, dass im Tiefbauamt / Straßenverkehrsbehörde der Abt. Bauwesen die Arbeitsgruppe - Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Umweltzone - die Arbeit aufgenommen hat. Es wurden 10 Mitarbeiter/innen aus dem Zentralen Personalüberhangmanagement dafür abgeordnet. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe hat eine Beamtin aus dem Bezirk übernommen. Eine entsprechende Software zur Bearbeitung der Anträge ist vorhanden. Bisher erfolgt die Antragstellung eher verhalten. Die Zuständigkeit in der Bearbeitung der Anträge obliegt ausschließlich der Abt. Bauwesen. Herr Malow begründet den Antrag der CDU, eine Übergangsregelung für die Ausnahmen zu schaffen, dahingehend, dass unzureichende Informationen über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahme vorliegen.
Herr Scharmberg schlägt vor, ein positives Votum für den federführenden Ausschuss für Verkehr und Tiefbau abzugeben, da ein Leitfaden für die Ausnahmeregelungen vorhanden ist. Die Ausnahmeregelungen für das Befahren der Umweltzone sind im Internet unter www.berlin.de/umweltzone hinterlegt. Der Ausschuss beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau die Zustimmung zu empfehlen . |
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