Auszug - Kitaplanung in Neukölln  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Blumenthal Herrn Pade aus dem Bereich der Jugendhilfeplanung Kita. Dieser erinnert zunächst daran, dass die Grundlagen zur Kindertagesbetreuung bereits in der 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 6. Juli 2017 vorgestellt wurden. Der heutige Schwerpunkt liegt auf der Kitaplatzbedarfsplanung für den Zeitraum 2018 bis 2020/2021, die er anschließend anhand einer Power Point Präsentation vorstellt (siehe Anlage 1).

 

Er informiert darüber, dass rund 1.500 Kinder anderer Berliner Bezirke in Neuköllner Einrichtungen und ca. 2.500 Neuköllner Kinder in anderen Berliner Bezirken betreut werden.

 

Frau Blumenthal macht deutlich, dass die vorliegenden Informationen wichtig sind und die Bezirksverordneten nunmehr auch nach außen hin deutlich machen können und sollten, dass der die Verwaltung allen in ihrer Macht stehende tut, um der bestehenden Nachweispflicht auf einen Betreuungsplatz nachzukommen.

 

Herr Firat fragt nach, ob es möglich sei, dass unter den 1.041 Platzsuchenden, die bereits über einen Kita-Gutschein verfügen auch bereits unter 1-jährige Kinder sind, für die vorsorglich ein Gutschein beantragt wurde, obwohl aktuell noch kein Platzbedarf besteht. Hierzu führt Herr Pade aus, dass die Eltern insbesondere durch die intensive Berichterstattung in der Presse die Notwendigkeit sehen, schon mit Beginn der Schwangerschaft beginnen einen Betreuungsplatz für das Kind zu suchen. Sie beantragen aber leider häufig erst sehr kurzfristig den erforderlichen Kita-Gutschein, so dass sie auch erst dann im System des Landes Berlin als platzsuchend erfasst werden. Es muss dringen bekannter werden, dass der Kita- Gutschein so früh wie möglich beantragt werden sollte, um ausreichend Zeit zu haben, um den benötigten Betreuungsplatz – gegebenenfalls auch mit Unterstützung des Jugendamtes – zu finden. Der Kita-Gutschein kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hecht, macht Herr Pade deutlich, dass es keine flexible Masse bei den Betreuungsplätzen in der Tagespflege gibt, da die dort vorhandenen 380 Plätze zu 100% belegt sind.

 

Herr Pade macht weiter deutlich, dass er davon ausgeht, dass die Klageverfahren aufgrund der aktuell sehr angespannten Situation zunehmen werden, denn eine aktuelle Klage auf einen Betreuungsplatz kann durch eine Planung für „morgen“ nicht verhindert werden. Herr Gladisch ergänzt, dass es im Jugendamt eine Mitarbeiterin gibt, die sich ausschließlich mit der Kitaplatzsuche beschäftigt. Des Weiteren gibt es seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Zusage der generell bestehenden Bereitschaft, Plätze im Rahmen einer befristeten Überbelegung anbieten zu können, um dem Nachweis eines geeigneten Platzes, der auch bezirksübergreifend und bis zu einer Entfernung von 30 Minuten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln angeboten werden kann, nachkommen zu können. Außerdem wurde mit dem Kitaeigenbetrieb SüdOst ein Kontingent freier bzw. demnächst freiwerdender Plätze vereinbart, dass vorrangig durch das Jugendamt vergeben werden darf. Dies greift jedoch erst im kommenden Jahr. Herr Gladisch informiert weiter, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Abfrage aller Träger vorgenommen und eine Task Force eingerichtet hat, um den Bezirken jeweils 15 freie Betreuungsplätze zur Belegung anzubieten. In diesem Zusammenhang weist Herr Gladisch darauf hin, dass eine solche Trägerabfrage bereits eigenständig durch das Jugendamt seit langem vorgenommen wird. Aus seiner Sicht sind dringend große Lösungen erforderlich, wie zum Beispiel die Ausweitung des Elterngeldes auf zwei Jahre.

 

Herr Glücklich macht deutlich, dass der Unterausschuss Planung eine Überbelegung der Betreuungseinrichtungen nicht unterstützt.

 

Anschließend erläutert Herr BzStR Liecke noch einmal die die Problematik der Fachkräftegewinnung. Aus seiner Sicht wurde über viele Jahre verschlafen, für attraktive Rahmen- und Arbeitsbedingungen im Erzieherberuf zu sorgen. Vor allem bei der Bezahlung hat sich fast nichts getan. Er macht weiter deutlich, dass es eines gezielten „Anwerberpaketes“ bedarf. Es könnte zum Beispiel ein Kontingent an Wohnraum im Bezirk vorgehalten werden, der Erzieherinnen und Erziehern, die eine Tätigkeit im Bezirk aufnehmen, angeboten werden kann. Hierzu wäre es jedoch erforderlich, dass die großen Wohnungsbaugesellschaften eine entsprechende Priorität setzen. Auch das zur Verfügung stellen einer BVG Tickets wäre eine Möglichkeit. Im Kitaeigenbetrieb SüdOst finden ebenfalls intensive Bemühungen statt, um dem Mangel an Erzieherinnen und Erziehern entgegenzuwirken. Es wird unter anderem versucht, die Quereinsteigerquote zu erhöhen. Herr BzStR Liecke macht in diesem Zusammenhang jedoch deutlich, dass zur Ausbildung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ausgebildete Fachkräfte benötigt werden.

 

Herr Benecke spricht in diesem Zusammenhang die bisher fehlende Ausbildungsvergütung und das zu zahlende Ausbildungsgeld an. Herr BzStR Liecke erläutert in diesem Zusammenhang, dass seines Erachtens nach, die Zahlung des Ausbildungsgeldes abgeschafft wurde und aktuellen Presseberichten zu Folge werden derzeit auch eine Ausbildungsvergütung und bessere Bezahlungen von Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg gebracht.

 

Herr BzStR Liecke geht davon aus, dass es sicher fünf bis sechs Jahre benötigt, bis sich die angespannte Situation ein wenig entspannt.

 

Nachdem die Fragen der Anwesenden beantwortet wurden, bedankt sich Frau Blumenthal für den ausführlichen Einblick in die Bedarfsplanung der kommenden Jahre und beendet diesen Tagesordnungspunkt.


 
 

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