Auszug - Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“!  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0652/XX Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:1. Hammer, Doris
2. Grüne
Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Hammer begründet den Antrag. Es habe sich eingebürgert, dass beide Begrifflichkeiten in gleichen Kontext erwähnt werden. Hiergegen möchte sie sich wehren und bittet um Unterstützung für den Antrag.

 

Für Frau Schoenthal wird der Ausschuss dieser Ansicht bestimmt folgen und bittet um ein Meinungsbild. Herr Babilon sieht in „sozial schwach“ keine Beleidigung oder Herabsetzung. Dies bezeichne lediglich einen Zustand. Frau Hascelik begrüßt den Antrag ausdrücklich, da mit der Begrifflichkeit auch weitere Dinge assoziiert werden. Für Herr Kringel ist der Kontext ebenfalls falsch. Interessant wäre hier, in welchen Publikationen des Bezirks diese aufgefallen sind. Herr Szczepanski hat auf den Internetseiten des Bezirksamtes recherchiert und in der Tat ist dies nur sehr selten feststellbar gewesen. Aus seiner Sicht stellt dies kein großes Problem dar, der Antrag ist dennoch unterstützenswert, da soziales Engagement keine Frage des Geldes ist. Frau Künning, Herr Blank, Herr Leppek befürworten den Antrag ebenfalls. Herr Babilon wendet ein, dass jedes Wort durchaus mehrere Bedeutungen habe. Der Ausdruck habe sich zwar eingebürgert, stellt aber nicht so ein Problem dar. Herr BzStR Biedermann begrüßet auf Frage der Vorsitzenden den Antrag ebenfalls. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird über den Antrag angestimmt.

 

Im Ergebnis wird dem Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.


 
 

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