Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme
§ 56 - Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen GO Bezirksverordnetenversammlung
Gegen die vom Vorsteher verfügte Ordnungsmaßnahme kann der betroffene Bezirksverordnete spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die BVV entscheidet über den Einspruch ohne Beratung.
Herr BV Kapitän beantragt im Namen der AfD-Neu Fraktion gemäß § 3 i.V.m. § 48 GO eine geheime Abstimmung.
In geheimer Abstimmung wird der Einspruch mit 5 Ja-Stimmen, bei 44 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung bei 50 abgegebenen gültigen Stimmen abgelehnt. |
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