Auszug - Bericht aus dem Kinder- und Jugendhilfezentrum  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EJF Kinder- und Jugendhilfezentrum Neukölln
Ort: Girlitzweg 1, 12357 Berlin
 
Beschluss


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Kringel die Verbundleiterin Frau Potschka, die anschließend gemeinsam mit der stellvertretenden Verbundleiterin Frau Heßmann allen Anwesenden anhand einer PowerPoint-Präsentation das Kinder- und Jugendhilfezentrum Neukölln Girlitzweg 1 vorstellt (siehe Anlage 1).

 

Herr Benecke bittet anschließend um einen Hinweis darüber, wie viele Jugendliche aufgrund der herrschenden Wohnungsknappheit nicht aus der Jugendhilfe entlassen werden können. Frau Heßmann führt hierzu aus, dass derzeit konkret für zwei Jugendliche angemessener Wohnraum gesucht wird. Sie merkt weiter an, dass es sich jedoch grundsätzlich sehr schwierig gestaltet, Wohnraum zu finden. Dies gilt gleichermaßen für die Anmietung von Trägerwohnungen, um Jugendliche gegebenenfalls in kostengünstigeren Hilfen unterzubringen.

 

Auf Bitten von Herrn Hecht führt Frau Heßmann aus, dass es oftmals schwierig ist, passende Angebote für hochbelastete Kinder und Jugendliche zu finden. In den vergangenen Jahren ist es gut gelungen, den Kontakt zur Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik und zur Kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanz in der Zadekstraße aufzubauen. In der Regel werden Kinder und Jugendliche jedoch entweder im Rahmen der Jugendhilfe oder kinder- und jugendpsychiatrisch betreut. Aufgrund struktureller Hürden, gibt es nur vereinzelt Verknüpfungen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hecht werden die familienaktivierenden und elternaktivierenden Hilfen näher erläutert. Hierbei werden die Eltern sehr intensiv in die Arbeit eingebunden. Teilweise sind sie vier bis fünf Mal pro Woche vor Ort, kochen mit ihren Kindern, bringen sie zu Bett oder begleiten sie zu Terminen. Des Weiteren gibt es in diesem Zusammenhang die elternaktivierende Kinderwohngruppe „ZuSa“ für Kinder im Alter von 5 bis 13 Jahren. Die Zielsetzung liegt in der Krisenintervention, Aufarbeitung von Gewalt – und Vernachlässigungserlebnissen, Entwicklung neuer Lösungsstrategien, Stabilisierung, Perspektivklärung für die ganze Familie, Vermeidung von Beziehungsabbrüchen, Rückführung der Kinder in den familiären Haushalt und Sicherung des Schulbesuchs. Rund um die Uhr findet eine Betreuung durch qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher statt. Die Eltern und anderen Familienmitglieder werden dabei in den Gruppenalltag und in Gruppenaktivitäten einbezogen. Es gibt eine zusätzliche Elternbegleitung und Beratung durch die Sozialpädagogin und - bei Bedarf – durch den Familientherapeuten.

 

Frau Schoenthal fragt nach der Existenz von sogenannten „Wartelisten“ für einen Platz in der Einrichtung. Hierzu führt Frau Potschka aus, dass die Gruppen konzeptionell fortlaufend an die Bedarfe des Jugendamtes angepasst werden und es keine klassischen Wartelisten gibt, da der Träger nur angefragt wird, wenn er freie Kapazitäten meldet. Bei einer Vollauslastung greifen die Jugendämter auf andere Einrichtungen zurück. Herr Glücklich bedankt sich für die regelmäßige Bedarfsanpassung.

 

Nachdem keine Fragen mehr bestehen, bedankt sich Herr Kringel für den ausführlichen Einblick in die Arbeit des Kinder- und Jugendzentrums Girlitzweg und beendet diesen Tagesordnungspunkt.


 
 

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