Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste
Bürgerämter Wie bekannt beabsichtigt der Senat eine stärkere landesweite Steuerung, um das 14-Tage-Ziel bei Terminvergaben erreichen zu können. Hierzu sind zunächst Befragungen der Kund*innen geplant. Im Prozessergebnis wird es darauf hinauslaufen, dass in Neukölln deutlich mehr Termin- und weniger Spontankund*innen bedient werden. Eine landesweite Verwaltungsvorschrift befindet sich dazu in der Vorbereitung. Neukölln kritisiert diese zentralen Vorgaben, da die Gegebenheiten von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich sind und keine entsprechende Berücksichtigung finden. Durch die Möglichkeit, Termine weit im Voraus zu buchen, wird zudem eine sinkende Termintreue befürchtet. Auch ist ein genauer Personalbestand nicht über mehrere Wochen im Voraus nicht planbar. Die Neuköllner Sicht befindet sich berlinweit jedoch in der Minderheit.
Herr Babilon spricht die im Durchschnitt bereits zu 80% erfüllte Vorgabe des 14-Tage-Ziels an. Diese setzt sich nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann aus unterschiedlichen Prozentzahlen (Kumulierung zu verschiedenen Stichtagen) zusammen. Flexibilität sieht nach Ansicht von Herrn Babilon anders aus, Herr BzStR Biedermann stimmt dem zu und ergänzt abschließend, dass es sich bei dem 14-Tage-Ziel aufgrund der Allzuständigkeit der Berliner Bürgerämter, um einen Termin in einem der Berliner Standorte handelt, nicht zwangsläufig im Nächstgelegenen.
Personalsituation Wohnungsamt Herr BzStR Biedermann äußert seine große Sorge zur anhaltenden Personalsituation, da sich zum Teil nur die Hälfte der Beschäftigten im Dienst (Teilzeit, Erkrankungen, Urlaub, Elternzeit, Fortbildung) befindet. Der bestehende Bearbeitungsrückstau wird so nicht abgebaut werden können. Die Situation ist äußerst unbefriedigend und er arbeitet weiterhin an Lösungen.
Im Bereich WBS werden derzeit die Anträge aus September 2017 bearbeitet (Frage der Vorsitzenden zum dortigen Rückstau). Konkrete Wohnungsangebote werden bevorzugt bearbeitet oder aktuell die Situation bei den Mieter*innen der Manitiusstraße/Maybachufer; auch Beschwerden, jedoch ausschließlich diejenigen bei denen ein berechtigter Sachgrund vorliegt.
Herr Rahman erkundigt sich zur Situation im Bereich Zweckentfremdung. Auch da versucht Herr BzStR Biedermann prioritär Lösungen zu finden. Durch die Personalsituation kann nicht alles konsequent verfolgt werden. Die Neuregelungen im Gesetz hält er für sinnvoll, gleichwohl bedeuten diese auch wieder zusätzlichen Personalaufwand. Er hat sich dafür eingesetzt, dass die vier bisher hier bis Ende 2018 befristet über die Senatsverwaltung beschäftigten Mitarbeiter*innen schnellstmöglich Verlängerungen erhalten. Damit wird jedoch erstmal nur der Status Quo gehalten. |
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