Auszug - Begrüßung und Annahme der Tagesordnung  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende, Frau Fuhrmann, begrüßt die die anwesenden Ausschussmitglieder und die Verwaltung, an deren Spitze Herrn BzStR Biedermann und eröffnet die Sitzung. Die Einladung und Tagesordnung sind rechtzeitig zugegangen.

 

Aufgrund der Abläufe in den vergangenen Sitzungen thematisiert die Vorsitzende zunächst einige Punkte und bittet die Mitglieder um ein Meinungsbild zum Umgang bei Themen, die von Gästen im Ausschuss verfolgt werden (diese vorziehen?) sowie die zuletzt deutlich zeitintensiven Ausschusssitzungen. Die Verteilung der Unterlagen direkt an die Mitglieder (siehe Sitzungsprotokoll vom 30.11.2017 TOP 12) wurde im Ältestenrat verworfen. Die Unterlagen werden somit über die Fraktionspostfächer zugestellt.

 

Herr Scharmberg sieht kein Problem dabei, wenn Tagesordnungen durchaus auch zu längeren Sitzungen führen. Gleichwohl sollte dies aber, wie auch Änderungen der Tagesordnung, eher die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden.

 

Herr Förster stimmt unter Verweis auf das bestehende Agreement zum zeitlichen Umfang der Ausschüsse (17.00 bis 19.00 Uhr) grundsätzlich zu. Mit der Einladung ist abschätzbar, wie lange die Sitzungen in etwa dauern werden. Das größte Problem besteht hier in der Vielzahl an zeitintensiven Themen auf den Tagesordnungen, welche dann nicht in der gebotenen Umfänglichkeit beraten und erörtert werden können. In seiner Fraktion besteht der Wunsch, die Tagesordnungen auch bei öffentlichem Interesse in der mit Einladung versandten Reihenfolge zu besprechen. Ausnahmen sind zu beiden Punkten grundsätzlich immer möglich, gleichwohl waren großer Zeitumfang der Sitzungen als auch kurzfristige Änderungen am Ablauf zuletzt zu häufig der Fall.


 
 

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