Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste
Ehe für alle Die sogenannte Ehe für alle wurde durch Bundestag und Bundesrat gebilligt. Das Gesetz tritt drei Monate nach der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft. Voraussichtlich können dann Anfang Oktober die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden. Damit soll den Standesämtern nach Aussage von Herrn Kalusa Zeit für die Umstellung gegeben werden (z.B. An-passung der Fachsoftware). U.a. hierzu gab es gestern eine Sondersitzung in Frankfurt/M., bei der auch der Leiter des Standesamts Neukölln vertreten war. Die Personalsituation in den Standesämtern ist gleichwohl weiterhin angespannt. Es gibt daher grundsätzliche Überlegungen, die Ausbildung zeitlich zu kürzen.
Herr Hecht möchte wissen, welche verwaltungsmäßigen Schritte konkret not-wendig sind. Herr Kalusa führt hierzu aus, dass bisherige Lebenspartnerschaften (Bestandsschutz) nun heiraten können, nicht müssen. Die Verwaltung kann nicht abschätzen, wie viele Lebenspartnerschaften dies vorhaben. Sodann ist der reguläre Weg über das Standesamt (Abgabe Eheerklärung etc.) erforderlich. Das Gesetz hat zudem Auswirkungen auf viele andere Bereiche der Verwaltung (u.a. Personalausweis und Melderegister).
Frau Gloeden fragt, ob Lebenspartnerschaften durch das neue Gesetz rechtlich gleichgestellt sind. Herr BzStR Biedermann verneint dies. Es gibt keine Gleich-stellung (z.B. Adoption), jedoch Angleichungen. Herr Kalusa ergänzt, dass der Ausschuss über das weitere Verfahren natürlich informiert wird.
Frau Wadehn freut sich nach fast 45 Jahren Einsatz für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare über die eingangs erwähnte Entscheidung.
Zweckentfremdung Herr Kalusa teilt dem Ausschuss mit, dass im Rahmen der Personalberatungen für die dem Bezirk zusätzlich zur Verfügung gestellten Personalmittel leider keine Stellen für einen Außendienst umsetzbar waren. Er hätte gern mehr Personal gehabt, da die Aufgaben des Zweckentfemdungsverbots zeitintensiv sind und die Behörde sich hier in der Nachweispflicht befindet. Derzeit besteht der Bereich aus fünf Mitarbeiter*innen, von denen vier befristete Verträge bis Ende 2018 haben (Ergänzung durch Frau Schlimpert). Zum Stand der Anträge und Amtsverfahren wird im Ausschuss eine Übersicht verteilt (s. Anlage). |
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