Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan XIV-246 („Familienzentrum / Blueberry Inn“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-246 vom 9. März 2016 mit Deckblatt vom 2. Februar 2017 für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-246 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten II 4.4 und III 4.5 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-246 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 9.5.2017
________________________________________ Dr. GiffeyBiedermann BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird bei Enthaltung der AfD und der Fraktionslosen beschlossen.
Realisierung:
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