Auszug - Beleuchtung am U- und S-Bahnhof Neukölln   

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0093/XX Beleuchtung am U- und S-Bahnhof Neukölln

   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/StadtSozBüd
Verfasser:1. Szczepanski, Bernd
2. Beitritt: SPD, CDU, AfD, Gr.FDP
Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Wittke erläutert die Intention des Änderungsantrages

Herr Wittke erläutert die Intention des Änderungsantrages. Die Grünen als ursprünglicher Antragsteller haben keine Einwände.

 

Herr BzStR Biedermann hatte bereits in der der Debatte in der BVV angeboten, die Hintergründe darzustellen. Demnach wurde die Lichtinstallation in zwei Bauabschnitten realisiert und ist durch die zur Errichtung verwendeten Städtebauförderungsmittel des Programms Stadtumbau West an die Auflage gebunden, dass die Baulichkeiten für mindestens zehn Jahre im Bestand erhalten werden (bis zum 01.07.2018). Der Fachbereich Stadtplanung betreibt derzeit die Lichtinstallation und finanziert den Strom aus Sponsorenmitteln. Nach dem 01.07.2018 wäre es möglich, substanziell einzugreifen. Die Überlegungen sind auf einen Weiterbetrieb ausgerichtet, sodann ggf. mit Übergabe der Fachlichkeit an die SE FM und Sicherstellung der Betriebskosten über den Bezirkshaushalt.

 

Herr Groth ergänzt dahingehend, dass eine weitere Verbesserung der Beleuchtung - wie der Antrag es fordert - nicht ohne weiteres möglich ist. In der Vergangenheit wurden bereits zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Lichtmenge zu erhöhen (z.B. wartungsarme LED), zu beachten ist hier aber auch das Urheberrecht für das Kunstwerk. In der 25. KW wird eine komplette Reinigung (Beseitigung von Graffiti und Verschmutzungen) und Versiegelung erfolgen.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass der Wunsch einer besseren Beleuchtung der Unterführung unstrittig ist und stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung. Der Ausschuss stimmt dem Antrag in der geänderten Fassung einstimmig zu.

 


 
 

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